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+++ Erneut Gewinnversprechen im Landkreis Diepholz aufgetaucht - Polizei warnt vor Teilnahme an unseriösen "Kaffeefahrten" +++

ID: 571669

(ots) - Erneut sind im Landkreis Diepholz
Gewinnversprechen per Post an eine Vielzahl von Haushalten geschickt
worden. Mehrere Betroffene haben sich bereits an die Polizei gewandt.

Die Polizeiinspektion Diepholz warnt daher die Bevölkerung im
Landkreis: "Das Versprechen von Geldgewinnen, Sachpreisen oder
Geschenken, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen und
die Verwendung einer Postfachadresse können untrügliche Zeichen für
eine unseriöse Kaffeefahrt sein."

Insbesondere Senioren sind die Zielgruppe, da diese besonders
leicht zu Käufen vollkommen überteuerter oder nutzloser Produkte
bewegt werden kann. Denn schnell wird aus dem Ausflug eine
Verkaufsveranstaltung mit zweifelhaften Methoden. Dort werden die
Teilnehmer oftmals von Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und
dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen.

Zudem versuchen unseriöse Verkäufer das Widerrufsrecht zu
unterlaufen. Dieses erlaubt es, bei Kaffeefahrten oder ähnlichen
Veranstaltungen geschlossene Kaufverträge binnen 14 Tage zu
widerrufen. Windige Vertreter nehmen dann Bestellungen ohne
Datumsangabe auf und können diese später rückdatieren - die
Widerrufsfrist ist damit schnell verflogen.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen
vor den Tricks der Verkäufer schützen:

- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben.
Unterschriften sind nie "reine Formsache".

- Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein
fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres
Widerrufsrechts.

- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und
Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

- Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen
schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei




Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.

- Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins
Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt,
Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen
durchgeführt wurden.




Rückfragen bitte an:

Andrik Hackmann
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.polizei-diepholz.de


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Datum: 10.02.2012 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Diepholz



Kategorie:

Polizeimeldungen



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