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**Alkoholtestkäufte im Vorfeld des Faschings in Ganderkesee** **Testkäufe als Teil des Jugendschutz-Gesamtpaketes beim Fasching**

ID: 573501

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Jugendschutz kommt als "Gesamtpaket"

Am Dienstag, dem 14.02.2012, haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes
des Landkreises Oldenburg und des Polizeikommissariats Wildeshausen
Alkoholtestkäufe in Ganderkesee durchgeführt. Hintergrund der
Überprüfungen ist der anstehende Fasching. Erklärtes Ziel von
Landkreis und Polizei ist es, Alkoholexzessen unter Jugendlichen
entgegen zu wirken und so zu einem sicheren Faschingsvergnügen
beizutragen. Auch die Verfügbarkeit von Alkohol im öffentlichen Raum
spielt dabei eine Rolle. Um Gewerbetreibenden noch einmal deutlich
ihre Kontrollpflichten bei der Abgabe von Alkohol aufzuzeigen, wurden
insgesamt sechs Einzelhandelsgeschäfte im Ortskern von Ganderkesee
aufgesucht. Die Testkäuferin, eine 17-jährige Fachoberschülerin der
Polizei, versuchte in drei Supermärkten, zwei Kiosken und einer
Tankstelle, mehrere Flaschen Branntwein und Zigaretten zu erwerben.
Dies gelang ihr lediglich in einem Fall. Der Betreiber des Geschäfts
hatte eine Aushilfskraft eingesetzt, die zwar grundsätzlich mit den
Jugendschutzbestimmungen vertraut gewesen sein soll, diese allerdings
im entscheidenden Moment nicht abrufen konnte. Bei allen anderen
Testkäufen ließ sich das Verkaufspersonal den Ausweis der
Minderjährigen zeigen und lehnte die Abgabe des Alkohols ab.
Insgesamt zeichnete sich nach Ansicht von Ordnungsamt und Polizei
somit ein zufriedenstellendes Bild ab. Der Einzelhandel in
Ganderkesee geht offenbar weitest verantwortungsbewusst bei der
Abgabe von Alkohol vor.

Die Testkäufe sind Teil eines "Gesamtpakets", das seitens der mit
Jugendschutz betrauten Stellen für den Fasching geschnürt wurde. Am
Samstag werden wie jedes Jahr Kontrollen beim Umzug stattfinden. Hier
sollen Jugendliche direkt angesprochen werden, die Alkohol
konsumieren. Aufklärung über die Folgen des übermäßigen




Alkoholkonsums spielt hierbei genauso ein Rolle wie die
Sicherstellung von Alkohol, der ggf. entgegen den Bestimmungen des
Jugendschutzes von Minderjährigen mitgeführt oder konsumiert wird.

Landkreis und Polizei werden bei der Faschingsveranstaltung am
Samstag bzw. in der Nacht zu Sonntag mit gemeinsamen Kontrollteams
zur Überwachung des Jugendschutzes präsent sein.

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Rückfragen bitte an:

Carsten Grallert / Mathias Kutzner

Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land
Pressestelle
Telefon: 04221/1559-104 o. Mobil 0172-5649286
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 15.02.2012 - 13:55 Uhr
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