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Landkreis Oldenburg: Brände in Wohnheim +++ Tatverdächtiger eingewiesen +++ Zwei Personen verletzt +++ 70.000 Euro Sachschaden

ID: 577346

(ots) - Bei zwei Bränden in einem Wohnheim für
behinderte Menschen in Huntlosen (Gemeinde Großenkneten) innerhalb
von nur 24 Stunden wurden zwei Menschen leicht verletzt und es
entstand ein Sachschaden von rund 70.000 Euro.

In der Nacht zu Sonntag, 19. Februar 2012, hatte es gegen 3.30 Uhr
zum ersten Mal gebrannt, als eine Gardine in Brand geriet und dadurch
die Brandmeldeanlage des Gebäudes ausgelöst wurde. Feuerwehr und
Rettungskräfte konnten den Brand schnell löschen. Vorsichtshalber
wurde die Bewohner des betroffen Gebäudes evakuiert. Ein Notarzt
untersuchte die Menschen noch vor Ort und konnte schnell Entwarnung
geben. Keine der Personen wurde bei diesem Brand verletzt.

In der Nacht zu Montag, 20. Februar 2012, brach erneut ein Brand
im Eingangsbereich desselben Gebäudes aus, in dem es schon in der
Nacht zuvor gebrannt hatte. Dieses Mal löste die Brandmeldeanlage
gegen 2.42 Uhr aus. Eine Sitzgarnitur hatte Feuer gefangen. Der Brand
hatte zum Zeitpunkt des Eintreffens der ersten Feuerwehrkräfte
bereits auf den gesamten Eingangsbereich übergegriffen. Die rund 200
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Landkreis
Oldenburg evakuierten 26 Bewohner der Behinderteneinrichtung. Zwei
von ihnen mussten mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in
Krankenhäuser eingeliefert werden.

Die Ermittlungen der Polizei führten schnell zu einem 72-jährigen
Bewohner des Wohnheimes. Er steht im Verdacht, für die
Brandstiftungen verantwortlich zu sein und räumte den Brand in der
Nacht zu Montag in einer ersten polizeilichen Vernehmung bereits ein.

Aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des 72-Jährigen beantragte
die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Unterbringung des 72-jährigen
Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Gebäude geriet durch den Brand stark in Mitleidenschaft,




sodass die Bewohner zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder in ihre
Zimmer zurückkehren können, sondern anderweitig in der Wohnanlage
untergebracht werden müssen.




Rückfragen bitte an:

Mathias Kutzner

Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land
Pressestelle
Telefon: 04221/1559-104 o. Mobil 0172-5649286
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 20.02.2012 - 14:49 Uhr
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