Stadt Delmenhorst: 44-Jähriger bei Brand ums Leben gekommen +++ Keine Hinweise auf eine Straftat
(ots) - Nachtragsmeldung
Der bei einem Brand am Samstag, 18. Februar 2012, ums Leben
gekommene 44-jährige Mann aus Delmenhorst, ist nach Abschluss der
Ermittlungen vermutlich verstorben, nachdem er im Wohnzimmer, in
einem Sessel sitzend eingeschlafen war und Teile des Wohnzimmers aus
ungeklärter Ursache in Brand gerieten.
Eine Obduktion am Montag, 20. Februar 2012, erbrachte keine
Hinweise auf eine Straftat. Die Brandermittler der Polizei schließen
technischen Defekt oder Fremdverschulden als Brandursache aus. Das
Feuer ist demnach vermutlich durch Fahrlässigkeit entstanden.
Ein Hausbewohner hatte am Samstag Brandgeruch aus der Wohnung des
Opfers gemeldet. Das Gebäude musste während des Löscheinsatzes der
Feuerwehr kurzzeitig evakuiert werden. Weitere Personen kamen nicht
zu Schaden. In der Wohnung des Verstorbenen entstand ein Sachschaden
von rund 20.000 Euro. Die evakuierten Hausbewohner konnten im
Anschluss in ihre Wohnungen zurückkehren.
Die Pressemitteilung vom Wochenende finden Sie unter:
www.presseportal.de/polizeipresse/pm/68438/2200869
Rückfragen bitte an:
Mathias Kutzner
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land
Pressestelle
Telefon: 04221/1559-104 o. Mobil 0172-5649286
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Fahrer tankte viermal ohne zu bezahlen - Autokennzeichen waren gestohlen">
Datum: 21.02.2012 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 578178
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DEL
Stadt:
Delmenhorst
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 14 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stadt Delmenhorst: 44-Jähriger bei Brand ums Leben gekommen +++ Keine Hinweise auf eine Straftat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).