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Graffiti-Sachbeschädigung -

ID: 580324

(ots) - Graffiti-Sachbeschädigung -

Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei beschmierte ein
Hamburger (24) am 25.02.2012 gegen 00.25 Uhr eine Eingangstür einer
S-Bahn im Hamburger Hauptbahnhof im Gleis 4. Dabei wurde die Tür
mit einem Eddingstift auf einer Fläche von ca. 40 x 15 cm mit einem
Tag verunstaltet. Ein Triebfahrzeugführer (50) beobachtete den
Beschuldigten bei seinen Schmierereien und hielt den Beschuldigten
bis zum Eintreffen alarmierter Bundespolizisten fest. Ein
durchgeführter Atemalkoholtest im Bundespolizeirevier ergab einen
Wert von 1,51 Promille. Der Eddingstift wurde in der Bekleidung
aufgefunden und sichergestellt.

Gegen den polizeilich bekannten Barmbeker leiteten
Bundespolizisten ein Strafverfahren (Sachbeschädigung) ein. Nach
Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen konnte der Beschuldigte
das Polizeirevier wieder verlassen.

In diesem Zusammenhang weist die Hamburger Bundespolizei auf
folgendes hin:

"Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten.
Insbesondere junge Menschen unterschätzen dabei häufig die Folgen
ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer
Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten."




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 26.02.2012 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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