HL - Innenstadt /
Flüchtender rast davon und springt in die Kanaltrave
(ots) - In der Montagnacht, 27. Februar 2012, flüchtete ein
Autofahrer vor einer Polizeikontrolle zunächst mit stark überhöhter
Geschwindigkeit und sprang später in die Kanaltrave.
Gegen 02:10 Uhr wollte eine Streifenwagenbesatzung des 1.
Polizeireviers Lübeck einen Pkw-Fahrer in der Straße Fünfhausen
anlassunabhängig kontrollieren. Die Beamten setzen das "Stopp
Polizei"-Anhaltezeichen und schalteten das Blaulicht ein.
Der Autofahrer bog dann plötzlich trotz Rotlichtes nach rechts in
die Holstenstraße ab. Er flüchtete mit zirka 110 km/h in Richtung
Kreisverteiler Lindenplatz. Dabei überquerte er die Ampel an der
Holstenstraße ebenfalls bei Rotlicht. Um selbst keine anderen
Fahrzeugführer zu gefährden, konnte der Streifenwagen nicht folgen.
Der flüchtende Fahrzeugführer fuhr mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit mit seinem Opel Corsa die Moislinger Allee entlang.
Er fuhr dabei auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs,
glücklicherweise kam kein Fahrzeugführer entgegen. Beim Abbiegen in
die Lachswehrallee verfehlte er mit geschätzten 120 km/h nur knapp
einen zweiten Streifenwagen, der von der Moislinger Allee
entgegenkam. Nun fuhr die männliche Person mit zirka 150 km/h weiter.
Die Possehlstraße wurde durch einen weiteren Streifenwagen zum Teil
gesperrt, der Flüchtende konnte auch hier erst im letzten Moment
knapp ausweichen. Im Anschluss schaltete er die Beleuchtung aus. Die
verfolgenden Polizeibeamten konnten nur noch aufgrund der hin und
wieder aufleuchtenden Bremsleuchten das Fahrzeug gelegentlich
erkennen, teilweise wurde es aus den Augen verloren. Bei einem
Autohandel in der Kruppstraße bemerkten die Beamten einen
abgestellten Pkw, der nicht - wie die anderen Fahrzeuge - zugefroren
war. Plötzlich sprang eine neben dem Auto hockende Person auf und
lief in Richtung Kanaltrave weg. Der Mann sprang ins Wasser und
durchschwamm die zirka 40 m breite Kanaltrave. Gegen 02:40 Uhr konnte
er nach weiterer Flucht in der Moislinger Allee gestellt werden.
Der 21-jährige Lübecker wurde mit trockener Bekleidung versorgt.
Ein Rettungswagen war nicht erforderlich. Ein Test auf Alkohol- und
Drogenkonsum verlief negativ. Es wurde jedoch festgestellt, dass er
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren
diesbezüglich und auch wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde
eingeleitet. Der Opel war ausgeliehen, der Fahrzeugschlüssel wurde
sichergestellt. Insgesamt waren 11 Streifenwagen eingesetzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Torsten Baar
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
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Datum: 27.02.2012 - 10:05 Uhr
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Lübeck
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