Darmstadt/Brensbach: Kontrolle von Lastkraftwagenfahrern
(ots) - Gleich an zwei Kontrollenstellen
fanden am Mittwoch (29.02.2012) Lkw-Kontrollen durch den
Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Südhessen und Vertreter des
Ordnungsamtes beziehungsweise des Landkreises statt. Schwerpunkt der
Kontrollen waren Lastkraftwagen mit Gefahrgut, es wurden aber auch
andere Lastkraftwagen kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden der
technische Zustand der Fahrzeuge, die Einhaltung der Lenkzeit, die
Zulassungspapiere, Beladungspapiere, das Mitführen der
vorgeschriebenen Gegenstände sowie die Ladungssicherung kontrolliert.
Bei der Kontrollstelle am Ostbahnhof wurden neun Lastkraftwagen
kontrolliert. Drei davon waren Gefahrguttransporter. Die Polizei
konnte bei den kontrollierten Fahrzeugen lediglich kleine Mängel
feststellen. In vier Fällen waren es Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten, einmal wurde der Führerschein nicht mitgeführt. Bei einem
Fahrer besteht der Verdacht der Schwarzarbeit. Im Rahmen der
Kontrolle waren die Ordnungshüter nicht nur auf der Suche nach
Verkehrssündern, sondern berieten die Fahrer auch über richtige
Ladungssicherung und Lenkzeiten, um Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen.
So wurde auch einer 22-jährigen Lastkraftwagenfahrerin bei der
verbesserten Sicherung ihrer Ladung geholfen. Bei den
Gefahrguttransportern wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Mehrere Verstöße mussten die Beamten bei der zweiten
Kontrollstelle auf der B38 zwischen Groß-Bieberau und Brensbach
ahnden. Hier wurden insgesamt 13 Lastkraftwagen kontrolliert. Vier
davon waren Gefahrguttransporter. Bei zwei Gefahrguttransportern
mussten Beanstandungen im Sinne des Gefahrgutrechtes festgestellt
werden. Ein Fahrer führte seine ADR-Bescheinigung nicht mit, den
sogenannten Gefahrgutführerschein. Bei dem anderen Transporter waren
die Beförderungspapiere beanstandet worden. Nach entsprechender
Klärung vor Ort, konnten die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen.
Bei sechs Lastkraftwagen wurden technische Mängel festgestellt,
wie zum Beispiel an den Bremsen oder der Verschraubungen. Gleich
achtmal wurden die Lenk- und Ruhezeiten nicht korrekt eingehalten,
zweimal war die Ladung nicht richtig gesichert. Die Beanstandungen
führten bei vier Lkw-Fahrern zur vorläufigen Untersagung der
Weiterfahrt. Nach Behebung der Beanstandungen vor Ort, konnten die
Fahrer ihre Fahrt fortsetzen. Ein Fahrer durfte die Fahrt nur unter
Auflagen fortsetzen.
Die Polizei erstattete gegen die Fahrer und anderen
Verantwortlichen Anzeige.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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Datum: 29.02.2012 - 14:55 Uhr
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