(379) Innenminister Joachim Herrmann: Neues Konzept 'Interne Ermittlungen' - Zentrale Dienststellen in Nürnberg und München
(ots) - Innenminister Joachim Herrmann hat heute das
neue Konzept der Bayerischen Polizei für interne Ermittlungen
vorgestellt. In Nürnberg und München werden die strafrechtlichen
Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf zwei zentrale Ermittlungsstellen
konzentriert. Herrmann: "Dass wir in Bayern eine so hervorragende
Sicherheitsbilanz haben, verdanken wir vor allem unserer Bayerischen
Polizei. Bei rund 40.000 Beschäftigten können wir aber Fehlleistungen
einzelner Mitarbeiter nie ausschließen." So hat die Bayerische
Polizei pro Jahr etwa 1,4 Millionen Einsätze mit zum Teil hohem
Konfliktpotential. Demgegenüber stehen jährlich ca. 1.750
Beschwerden. Bei Verdacht eines Fehlverhaltens wird jede Beschwerde
oder Anzeige gegen Polizeibeamte stets sorgfältig geprüft. "Gerade
aber nach den Diskussionen zu den Vorfällen in Rosenheim halte ich es
für notwendig, dass interne Ermittlungen an einer zentralen Stelle
angesiedelt sind", so Herrmann. "Ich bin davon überzeugt, dass wir
mit unserem neuen Konzept für noch mehr Akzeptanz und Transparenz
sorgen werden. Das dient im Übrigen auch dem Schutz der
Polizeibeamten bei ungerechtfertigten Vorwürfen."
Beim neuen Konzept 'Interne Ermittlungen' wurde auf die
Erfahrungen des Polizeipräsidiums München zurückgegriffen. Das dort
bereits bestehende Kriminalfachdezernat 11 'Amtsdelikte' wird künftig
für den gesamten südbayerischen Raum zuständig sein. Dazu gehören
neben München auch die Polizeipräsidien Oberbayern Süd, Oberbayern
Nord, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und Niederbayern sowie das
Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeiverwaltungsamt.
Beim Polizeipräsidium Mittelfranken wird eine neue
Ermittlungsstelle eingerichtet, die für den gesamten nordbayerischen
Raum zuständig ist (Polizeipräsidien Mittelfranken, Oberfranken,
Unterfranken, Oberpfalz sowie Präsidium der Bayerischen
Bereitschaftspolizei).
Diese beiden Dienststellen ermitteln bei Amtsdelikten sowie bei
bestimmten anderen Straftaten von Polizeibeamten. Die ermittelten
Sachverhalte werden nach der staatsanwaltschaftlichen und
gegebenenfalls gerichtlichen Würdigung auch vom Dienstvorgesetzten
eingehend geprüft. Das Spektrum möglicher disziplinarrechtlicher
Maßnahmen reicht vom Verweis über die Gehaltskürzung bis hin zur
Entfernung aus dem Dienst. Die beiden zentralen Ermittlungsstellen
können auch Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger für Beschwerden
gegen Polizeibeamte sein. Herrmann betont: " Wir nehmen Vorwürfe
gegen die Polizei sehr ernst. Denn die ganz große Mehrheit der
bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten erfüllt ihre Aufgaben
korrekt und bürgerfreundlich. Die Bayerische Polizei hat das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verdient."
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
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Datum: 02.03.2012 - 12:03 Uhr
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