Seeheim-Jugenheim: Autofahrer fährt buchstäblich auf Schienen
(ots) - Bei besonders guter Straßenlage sprechen
Autoliebhaber gerne davon, dass ihr Auto "wie auf Schienen" fahren
würde. Buchstäblich auf Schienen hingegen fuhr ein 25 Jahre alter
Autofahrer am frühen Samstagmorgen (3.3.2012) in Seeheim-Jugenheim.
Dies lag aber nicht an den aerodynamischen Fähigkeiten seines
Boliden, sondern vielmehr an seinem nicht unerheblichen
Alkoholisierungsgrad.
Der Mann befuhr gegen 1.30 Uhr morgens mit seinem Auto die
Wilhelm-Leuschner-Straße in Seeheim-Jugenheim. In Höhe einer
Haltestelle folgte er jedoch nicht mehr den vorgesehenen
Straßenverlauf, sondern steuerte sein Gefährt in das angrenzende
Schotterbett der Straßenbahn. Nach etwa 150 Meter war jedoch Schluss,
das Auto hatte sich endgültig im Schotter festgefahren. Die
alarmierte Streife der Pfungstädter Polizei roch in der Atemluft des
Fahrers denn auch umgehend Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest
bestätigte, dass er mit über 1,1 Promillen unterwegs war. Es folgte
eine Blutentnahme auf der Polizeiwache, die Beamten erstatteten
Strafanzeige.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Christopher Roth
Telefon: 06151 969 2410 o. 0173 659 6516
Fax: 06151 969 2405
E-Mail: christopher.roth (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2012 - 13:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 586239
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Seeheim-Jugenheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 11 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Seeheim-Jugenheim: Autofahrer fährt buchstäblich auf Schienen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




