Nach unerlaubter Einreise bei der Bundespolizei angeklopft
(ots) - Einen recht ungewöhnlichen Fall der
unerlaubter Einreise/des unerlaubten Aufenthaltes beschäftigt seit
gestern Morgen die Bundespolizisten in Franfurt (Oder). Vier Georgier
meldeten sich selbständig in der Dienststelle, um Asyl zu beantragen.
Die vier georgischen Männer im Alter zwischen 27 und 39 Jahren
meldeten sich gegen 08:00 Uhr in der Dienststelle und äußerten einem
Beamten gegenüber, Asyl in Deutschland zu begehren.
Auf Befragen gaben sie an, dass sie Anfang Februar auf der
Ladefläche eines LKW von Georgien nach Österreich wollten und dafür
dem LKW-Fahrer jeweils 5.000 US-Dollar gezahlt haben. Der LKW-Fahrer
setzte die Männer, die im Glauben waren, in Österreich zu sein, an
einem unbekannten Ort ab und fuhr weiter. Dort von der Polizei
aufgegriffen, mussten die Männer feststellen, dass sie sich in
Litauen befanden.
Nachdem sie dort einen Asylantrag gestellt hatten, entschlossen
sie sich Anfang März weiter nach Deutschland zu reisen. Dafür
engagierten sie abermals einen LKW-Fahrer, der sie für je 200 Euro
nach Deutschland brachte und in Frankfurt (Oder) absetzte. Dort
angekommen, folgten sie einem Hinweisschild der Bundespolizei und
fragten Passanten nach dem Weg zur Dienststelle.
Weitere Ermittlungen bestätigten, dass das georgische Quartett in
Litauen Asylanträge gestellt hat.
Da die vier Georgier nicht im Besitz erforderlicher Dokumente für
Deutschland sind, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen
unerlaubter Einreise / unerlaubten Aufenthaltes ein.
Des Weiteren ist vorgesehen, die vier Männer bis zu ihrer
Zurückschiebung in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Ausländer in
Eisenhüttenstadt unterzubringen.
Die sogenannte Dublin II- Verordnung regelt, welcher Staat für die
Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Stellt der
Asylsuchende mehrere Asylanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, wird kein weiteres Asylverfahren mehr
durchgeführt, sondern der Asylsuchende an den zuständigen Staat
überstellt. In diesem Fall haben die Antragsteller bereits einen
Asylantrag in Litauen gestellt und sind daher nach Litauen zu
überstellen.
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Datum: 14.03.2012 - 14:54 Uhr
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