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++Viele Gurtmuffel unterwegs++Großkontrolle beanstandet mehr als 600 Fälle++

ID: 589858

(ots) - Am 13.03.2012 fand im gesamten
Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg eine groß
angelegte Kontrolle zur Einhaltung der Pflicht zur Nutzung von
Rückhaltesystemen und Schutzhelmen statt. Da die richtige Nutzung von
Sicherheitsgurten, Kinderrückhaltesystemen und Schutzhelmen im
Straßenverkehr weiterhin unverzichtbar ist, um die Verletzungsfolgen
bei einem Verkehrsunfall maßgeblich zu reduzieren, hatten die
Polizeien der nord- und ostdeutschen Bundesländer im sogenannten
TISPOL-Verbund (European Traffic Police Network) auch für dieses Jahr
beschlossen, länderübergreifende Schwerpunktaktionen durchzuführen.
Über 240 Beamtinnen und Beamten kontrollierten mehrere tausend
Fahrzeuge, davon beanstandeten sie 603 Fälle!

158 Ordnungswidrigkeitenanzeigen mussten gefertigt und 436
Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen werden. Davon 493 wegen
des Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht, 91 wegen des nicht
ordnungsgemäßen Benutzens der Kinderrückhalteeinrichtungen und vier
wegen des Verstoßes gegen die Helmtragepflicht.

Verkehrsteilnehmern, die es mit dem richtigen Anlegen von
Sicherheitsgurten und anderen vorgeschriebenen Rückhaltesystemen oder
dem Tragen von Schutzhelmen und mit den damit verbundenen Gefahren
für sich und andere nicht so genau nehmen, soll durch diese
Kontrollen verdeutlicht werden, dass neben den Verletzungsgefahren
ein nicht unerhebliches Entdeckungsrisiko besteht. Die Polizei wird
deshalb auch weiterhin durch Aufklärung, aber auch durch repressive
Maßnahmen, alle Anstrengungen unternehmen, die Einsicht in die
richtige Nutzung von Sicherheitsgurten, Kinderrückhaltesystemen und
Schutzhelmen im Straßenverkehr zu stärken. Bild in der Pressemappe.

Zum Hintergrund:

TISPOL ist im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit aktiv und hat
es sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten, der




Schwerverletzten und der Straftaten auf Europas Straßen zu
verringern. Nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) aus dem Jahr 2010 werden Sicherheitsgurte, je nach
Straßenklasse, durchschnittlich zu 98 Prozent angelegt.
Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen jedoch, dass der Verzicht
auf das Anlegen eines Sicherheitsgurtes das Risiko, bei einem
Verkehrsunfall getötet oder schwer verletzt zu werden, deutlich
erhöht. Durch die Umsetzung einer EG-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht
und zur Sicherung von Kindern mit Kinderrückhaltesystemen gilt bei
der Benutzung von Kraftfahrzeugen der Grundsatz, dass nur noch so
viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze vorhanden sind
und Kinderrückhaltesysteme dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen müssen. Zwar werden Kinder bei der Mitnahme in PKW
grundsätzlich ebenfalls zu 98 Prozent gesichert, jedoch sind ca. ein
Viertel der Kinder in Pkw in einem Alter von über sechs Jahren nicht
altersgerecht gesichert. Der Anteil der bei einem Unfall
verunglückten Kinder in einem Fahrzeug beträgt etwa ein Drittel, die
anderen zwei Drittel entfallen auf die verunglückten Kinder, die als
Radfahrer bzw. Fußgänger unterwegs sind. Durch die statistische
Auswertung des Unfallgeschehens ist schon seit längerem belegt, dass
ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem
Verkehrsunfall einem siebenmal höheren Risiko ausgesetzt sind,
schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden. Dabei spielt nicht nur
das Sichern allein eine Rolle, sondern auch die Qualität der
Sicherung, bei der u.a. Fehler beim Kindersitzeinbau oder bei der
Sicherung des Kindes im Schutzsystem das Risiko von
Unfallverletzungen erheblich erhöhen.

Auch die Bereitschaft des Tragens von Schutzhelmen bei
motorisierten Zweiradfahrern ist nach Untersuchungen der BASt
innerorts kaum noch zu überbietenden. Dennoch muss festgestellt
werden, dass sich immer noch zu viele Verkehrsunfälle ereignen, bei
denen sich die Unfallfolgen durch Beachtung der Vorschriften über die
Helmtragepflicht senken oder zumindest mildern ließen. Es besteht
zwar eine amtliche Prüfnorm für Motorradhelme, jedoch kann ein
Verstoß kaum verfolgt werden, weil die Bezeichnung -- geeigneter
Helm -- unklar formuliert ist. Studien haben weiterhin gezeigt, dass
das Unfallrisiko für Motorradfahrer siebenmal höher ist als für die
übrigen Kraftfahrzeugführer. Das vorschriftsmäßige Tragen von
Schutzhelmen ist daher ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit der
Fahrer motorisierter Zweiräder.

Da die richtige Nutzung von Sicherheitsgurten,
Kinderrückhaltesystemen und Schutzhelmen im Straßenverkehr weiterhin
unverzichtbar ist, um die Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall
maßgeblich zu reduzieren, hatten die Polizeien der nord- und
ostdeutschen Bundesländer im sogenannten TISPOL-Verbund auch für
dieses Jahr beschlossen, länderübergreifende Schwerpunktaktionen zur
Bekämpfung von Verstößen gegen die Pflicht der vorgeschriebenen
Nutzung von Rückhaltesystemen und Schutzhelmen durchzuführen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: wiebke.hennig(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/


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