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+++ Hinweise der Polizeiinspektion Diepholz zum Thema Osterfeuer - Auch in diesem Jahr wieder umfangreiche Kontrollen geplant - Mit FOTO +++

ID: 596543

(ots) - In vielen Gemeinden im Landkreis Diepholz werden
zurzeit die Gehölze für das Osterfeuer gesammelt und aufeinander
gestapelt. Hierzu möchte die Polizei an dieser Stelle Hinweise und
Tipps geben, die von den Veranstaltern beachtet werden sollten:

Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und daher nur erlaubt, wenn sie
einen öffentlichen Charakter haben. Das bedeutet, nicht jeder darf in
seinem Garten ein Osterfeuer entzünden. Osterfeuer sind rechtzeitig
bei der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt anzumelden. Dort
werden die Vorgaben, wie die Abstände zu bewohnten Gebäuden, Größe
der Feuerstelle und vieles mehr, besprochen.

Die Polizei bittet die Veranstalter von Osterfeuern daher um
Einhaltung der Sicherheitsauflagen hinsichtlich ständiger
Beaufsichtigung, kontrolliertem Abbrennen und Einhaltung der
ausgewiesenen Sicherheitsabstände.

Diese betragen

· mindestens 50 Meter zu Bäumen, Sträuchern, Hecken und
Wegeseitenrändern · mindestens 100 Meter zur Wohnbebauung, Wäldern,
Mooren und Heiden · mindestens 300 Meter zu Schulen, Kindergärten ·
mindestens 300 Meter zu Gebäuden und/oder baulichen Anlagen oder
sonstigen Einrichtungen mit erhöhter Explosions- und Brandgefahr.

Beachtet werden sollte zudem die Hauptwindrichtung wegen des
Funkenfluges. Unter Umständen ist der Abstand zu vergrößern.

Osterfeuer dienen nicht der preiswerten Müllentsorgung. Es dürfen
nur unbehandelte Gehölze sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt
werden - keine Holzpaletten, Schränke, Regale, Obstkisten, Laminat
oder Ähnliches. Schon das Ablagern an sich stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro
geahndet werden kann. Werden sogar gefährliche Abfälle abgelagert
bzw. verbrannt, stellt dies eine Straftat dar und zieht ein
Strafverfahren für den Verursacher nach sich.





Die aufgeschichteten Grünabfälle sind regelmäßig umzusetzen, damit
sie für Kleintiere wie Vögel, Igel, Hasen, Kröten und andere als
Nistgelegenheit und Unterschlupf unattraktiv werden.

Fragen zu diesen Themen beantworten auch die zuständigen Gemeinden
bzw. Städte.

Hinweis von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst: Osterfeuer
dürfen nur unter ständiger Beaufsichtigung von Verantwortlichen
abgebrannt werden, die während der gesamten Zeit bis zum Erlöschen
des Feuers in der Lage sind, ein Ausbreiten oder Übergreifen auf die
Umgebung zu verhindern. Sollte die Gefahr bestehen, dass ein
Osterfeuer außer Kontrolle geraten könnte, ist unverzüglich die
Feuerwehr über Notruf 112 zu informieren, bei hoffentlich nicht
auftretenden Brand- oder anderen Verletzungen kann der Rettungsdienst
ebenfalls über den Notruf 112 alarmiert werden.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bezug auf den Genuss
und die Abgabe von Alkohol gelten selbstverständlich auch bei
derartigen Brauchtumsveranstaltungen.

Die Polizei kündigt hiermit an, im Vorfeld umfangreiche
Überprüfungen und Kontrollen durchzuführen. Im vergangenen Jahr
beispielsweise wurde gegen einen Betreiber ein Verfahren eingeleitet,
da dieser seine Aufsichtspflicht verletzte und das Feuer
unkontrolliert brannte. Letztlich wurde der Betreiber wegen
fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Foto zum Thema steht in der Digitalen Pressemappe der
Polizeiinspektion Diepholz unter www.presseportal.de zum Download
bereit.




Rückfragen bitte an:

Andrik Hackmann
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.polizei-diepholz.de


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Datum: 16.03.2012 - 10:30 Uhr
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