Rüsselsheim: mit gestohlenen Fahrrädern und Astschere unterwegs/ Polizei schnappt Fahrraddieb/ Zeuge lieferte Hinweis
(ots) - Einem aufmerksamen Zeugen ist es mit zu
verdanken, dass die Polizei am Donnerstagabend (15.3.) gegen 22 Uhr
einen Fahrraddieb festnehmen konnte. Dem Mitteiler war der Langfinger
am Maindamm aufgefallen, wo er mit zwei Rädern und einer großen
Astschere unterwegs war. Die Streife der Rüsselsheimer Polizei machte
den Ganoven vor dessen Wohnadresse in der Nähe ausfindig. Das
Schneidewerkzeug lag vor der Haustür. Eines der Räder stammte aus
einem Diebstahl am Lachebad im vergangenen Jahr, das andere hatte er
am Abend in der Faulbruchstraße gestohlen. Die Ausrede des 17 Jahre
alten Mannes, das Fahrradschloss des Letzteren wegen des verloren
gegangenen Schlüssels aufgepetzt zu haben, war wenig glaubhaft. Die
Räder und die Schere stellten die Polizisten sicher. Gegen den
Jugendlichen wurde Anzeige wegen Diebstahls erstattet.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Rainer Müller
Telefon: 06151/969-2401 o. Mobil: 0174/3053649
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: rainer.mueller2 (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
43-Jähiger wurde mit fünf Haftbefehlen gesucht" alt=" Festnahme durch die Bundespolizei -43-Jähiger wurde mit fünf Haftbefehlen gesucht">
Datum: 16.03.2012 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596751
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Rüsselsheim:
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 13 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rüsselsheim: mit gestohlenen Fahrrädern und Astschere unterwegs/ Polizei schnappt Fahrraddieb/ Zeuge lieferte Hinweis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).