Darmstadt: Ein neuer und ein alter Haftbefehl
(ots) - Ein 30-jähriger Mann ist am Samstagvormittag
(17.3.2012) in einem Supermarkt in der Leydheckerstraße von
Ladendetektiven beim versuchten Diebstahl von Tabakwaren im Wert
Gesamtwert von über fünfhundert Euro ertappt worden. Kurioserweise
rief auch der bereits hinreichend polizeibekannte und drogenabhängige
Mann bei der Polizei an. Angeblich weil er zu Unrecht festgehalten
werde. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und der zuständige
Haftrichter sahen das allerdings anders. Der 30-Jährige, der bereits
167 Mal bei der Polizei auffällig geworden war, wurde nach Erlass
eines Untersuchungshaftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.
Bereits am Freitagnachmittag (16.3.2012) wurde in der Innenstadt
eine mit Haftbefehl gesuchte und ebenfalls unter anderem wegen
Drogendelikten mehrfach polizeibekannte 35-jährige Frau festgenommen.
Gegen sie bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt
wegen Körperverletzung. Die wird die nächsten sieben Monate im
Gefängnis verbringen müssen.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferdinand Derigs
Telefon: 06151-969 2400 o. 0173-659 6648
Fax: 06151-969 2405
E-Mail: ferdinand.derigs (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.03.2012 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 597613
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Darmstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 14 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Darmstadt: Ein neuer und ein alter Haftbefehl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




