++Wohnungseinbrecher gefasst - Haftbefehl erlassen++
(ots) - ++Wohnungseinbrecher gefasst - Haftbefehl
erlassen++ Am gestrigen Sonntagmorgen gegen 07:15 Uhr wurde ein 21
Jahre alter Mann vorläufig festgenommen. Der Mann wird verdächtigt,
zwei Wohnungseinbrüche verübt zu haben. Bei dem Versuch, in eine
Wohnung in der Lasiusstraße einzudringen, wurde die 36 Jahre alte
Wohnungsinhaberin wach. Aufgrund der guten Personenbeschreibung
konnte der mutmaßliche Einbrecher in Tatortnähe durch eine
Polizeistreife festgestellt werden. Bei seiner Festnahme konnten
Spuren gesichert werden, die von einem weiteren Wohnungseinbruch im
Rummelweg stammen dürften. Hier wurden u.a. ein Computer, ein Beamer
und Digitalkameras entwendet. Der vorläufig festgenommene Mann stand
unter deutlichem Alkoholeinfluss (1,17 Promille) und wurde auf einem
Damenrad angetroffen, das am 16.03. in der Hindenburgstraße entwendet
worden war. Eine Blutprobe wurde richterlich angeordnet. Das
Diebesgut aus dem Wohnungseinbruch im Rummelweg konnte in Tatortnähe
in einem Gebüsch aufgefunden werden.
Durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Oldenburg wurde auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Haftbefehl erlassen. Der Mann
wurde in die JVA Oldenburg gebracht.
--
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Stellvertretender Pressesprecher, EKHK
Rolf Cramer
Telefon: 0441 - 790 4361
E-Mail: rolf.cramer(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/oldenburg/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.03.2012 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 597700
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OL
Stadt:
Oldenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 6 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" ++Wohnungseinbrecher gefasst - Haftbefehl erlassen++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).