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Festnahmen durch Bundespolizisten nach Graffiti-Sachbeschädigung -

ID: 604344

(ots) - Festnahmen durch Bundespolizisten nach
Graffiti-Sachbeschädigung -

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei besprühten
zwei Jugendliche (m.14,15) am 31.03.2012 gegen 18.50 Uhr im Bereich
des Bahnübergangs "Hammer Straße" (Güterumgehungsbahn) eine
Schallschutzwand großflächig (ca. 160 x 400cm) in Graffitiart. Ein
Triebfahrzeugführer eines Güterzuges beobachtete die Jugendlichen am
Gleisbereich und veranlasste die Alarmierung der Bundespolizei.

Sieben Streifenwagenbesatzungen der Bundespolizei erreichten den
Einsatzort und umstellten den Einsatzort. Nach Ansprache der
Bundespolizei "Halt stehen bleiben Polizei" flüchteten die
Beschuldigten entlang der Gleise. Bundespolizisten stellten die
Jugendlichen und nahmen die Beschuldigten vorläufig fest. Die
Tatverdächtigen wurden dem Bundespolizeirevier am Hamburger
Hauptbahnhof zugeführt und erkennungsdienstlich behandelt.

Bundespolizisten stellten umfangreiche Sprayerutensilien sicher
(11 Farbsprühdosen, Sprühköpfe, Graffitivorlagen, 1x Sturmhaube,
Farbstifte, Speicherkarte mit Graffitimotiven).

Gegen die beiden Jugendlichen aus Hamburg-Marienthal und
Hamburg-Ohlsdorf wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Bundespolizisten informierten die Eltern der Beschuldigten
telefonisch; beide Sprayer wurden von ihren Erziehungsberechtigten
abgeholt.

Neben Beamten der Bundespolizeiinspektion Hamburg waren auch
Bundespolizisten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit an
diesem Einsatz beteiligt. Für die umfangreichen Einsatzmaßnahmen
mussten die entsprechenden Gleise ab ca. 19.17 Uhr bis 19.53 Uhr
gesperrt werden; über Betriebsstörungen im Bahnverkehr können von der
Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf folgendes hin:




"Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten.
Insbesondere Jugendliche unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer
Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer
Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten. Auf
die Täter können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen,
die nicht selten mehrere tausend Euro betragen."




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 01.04.2012 - 12:49 Uhr
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