Darmstadt:Überbreiter Sattelzug mit ungültiger Ausnahmegenehmigung / Polizei leitet Verfallverfahren ein
(ots) - Einer Streife des Verkehrsdienstes des
Polizeipräsidiums Südhessen fiel am Dienstag (03.04.2012) auf der
Autobahn 5 im Bereich des Darmstädter Kreuzes einen Sattelzug mit
Schnittholz auf, dessen Ladung deutlich seitlich überstand. Der
Fahrer des LKW legte den Beamten eine Ausnahmegenehmigung für den
überbreiten Transport vor. Diese hatte aber keine Gültigkeit, da das
Holz falsch geladen war. Der Lkw-Fahrer musste auf dem Hof des
Verkehrsdienstes einen Teil seiner Ladung abladen, bevor er seine
Fahrt nach Viernheim fortsetzen konnte. Er musste dann erneut nach
Darmstadt fahren, um seine restliche Ladung abzuholen. Gegen den
Unternehmer wurde ein sogenanntes "Verfallverfahren" eingeleitet,
dass zum Ziel hat, den wirtschaftlichen Vorteil, den der Unternehmer
durch den nicht genehmigungsfähigen Transport und die eingesparte
Fahrt hat, abzuschöpfen. Der Betrag beläuft sich auf circa 1350,-
Euro. Gegen den Fahrer wurde ebenfalls Anzeige erstattet.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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Datum: 04.04.2012 - 14:02 Uhr
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