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Nordhessen: Falsches Inkasso-Unternehmen treibt Unwesen;

Unberechtigte Zahlungsaufforderungen für angebliche Sex-Hotline

ID: 606009

(ots) - Offensichtlich hat die Fantasie mutmaßlicher
Betrüger keine Grenzen. In jüngster Vergangenheit erhielten meist
betagte Menschen aus Nordhessen Briefe, in denen ein
Inkasso-Unternehmen die Begleichung von Rechnungen für Erotik
Dienstleistungen anmahnt. Im Detail ging es um die angebliche
Inanspruchnahme von Sex-Hotlines. Bei dieser Masche versuchen die
Täter offensichtlich die Scham der Senioren sowie die Angst vor der
Beschädigung des guten Rufes auszunutzen. In einem Fall erhielt ein
77-jähriger Mann aus Kassel einen Brief, mit der Aufforderung, 176,81
Euro an ein angebliches Inkasso-Unternehmen aus Kroatien zu
überweisen. Da der Mann allein in seinem Haus lebt und außer ihm
niemand den Telefonanschluss benutzt, ist es seinen Angaben zufolge
ausgeschlossen, dass jemand derartige Leistungen in Anspruch genommen
hat. Ähnlich erging es einer ebenfalls 77 Jahre alten Frau aus
Niederzwehren. Sie wurde von derselben Firma angeschrieben und
aufgefordert, einen Betrag in exakt gleicher Höhe zu entrichten. Auch
diese Dame konnte über den Einzelverbindungsnachweis ihrer
Telefonrechnung nachweisen, dass sie keineswegs bei einer
Erotik-Hotline angerufen hatte. Möglicherweise haben sich die bislang
unbekannten Täter die Einträge der örtlichen Telefonbücher zunutze
gemacht und sind so an die Namen und Adressen ihrer Opfer gelangt.

Auch über die Stadtgrenzen von Kassel hinaus wurden gleich
gelagerte Fälle bei der Polizei bekannt. So wurden zum Beispiel im
Schwalm-Eder-Kreis mehrere Taten zur Anzeige gebracht. Es ist nicht
unwahrscheinlich, dass die Betrüger auch in nächster Zeit versuchen
werden, auf diese Art und Weise an das Geld potentieller Opfer zu
gelangen.

Die Polizei rät, unter keinen Umständen Geld für Leistungen zu
bezahlen, die man nicht auch tatsächlich bestellt oder in Anspruch




genommen hat. Die Täter versuchen in der Regel durch das Androhen von
Mahnungen und den angeblich daraus resultierenden höheren Gebühren,
eine Zahlung des vermeintlich ausstehenden Geldbetrages zu erreichen.
In der Vergangenheit hat sich in ähnlichen Fällen gezeigt, dass die
Betrüger selten mit einer Überweisung zufrieden waren. Hat das Opfer
erst einmal seine Zahlungsbereitschaft signalisiert, wird es meist
erneut angeschrieben und zur Begleichung weiterer Beträge
aufgefordert. Die Hoffnung, sich für den ungerechtfertigten Betrag
die ursprüngliche Ruhe "zurückkaufen" zu können, bleibt oft
unerfüllt.

Michael Lange

Polizeioberkommissar Tel.: 0561 / 910 - 1021




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Ausserhalb der Regelarbeitszeit
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Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 05.04.2012 - 11:32 Uhr
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