98. Fernfahrerstammtisch - Polizei informiert Fernfahrerüber Gigaliner
(ots) - 98. Fernfahrerstammtisch - Polizei informiert
Fernfahrer über Gigaliner
Die Polizeidirektion Lüneburg lud am Mittwochabend alle
Berufskraftfahrer, Unternehmer und Interessierte in den Autohof
Sittensen an der Autobahn 1 zum 98. Fernfahrerstammtisch ein. An
diesem Abend stellte Polizeioberkommissar Roland Wardatzky,
Angehöriger der Autobahnpolizei Winsen (Luhe), den Feldversuch der
Langlastkraftwagen, die sogenannten Gigaliner, vor und erläuterte die
rechtlichen Hintergründe. Der Feldversuch hat das Ziel, die
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit als auch die
Verkehrsbelastung bedingt durch den Einsatz solcher Fahrzeuge zu
ergründen. Die Anzahl der für diesen Zweck einsetzbaren Gigaliner sei
nicht begrenzt, um so zu einem möglichst aussagekräftigen Ergebnis zu
gelangen, so POK Wardatzky. Die Unternehmen, die Gigaliner in ihren
Fuhrpark aufnehmen, verpflichten sich an der wissenschaftlichen
Begleitung des Feldversuches teilzunehmen. Die dadurch gewonnenen
Informationen und Daten werden so kontinuierlich an die Bundesanstalt
für Straßenwesen weitergegeben. Die zum 01.01.2012 in Kraft getretene
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (Abk.:
LKWÜberlStVAusnV) beinhaltet die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung
eines Gigaliners im Feldversuch und reglementiert das Streckennetz,
die zulässigen Fahrzeugkombinationen, Abmessungen, Ladungen etc. Die
Verordnung gibt das zulässige Streckennetz der Gigaliner vor. Dies
sei jedoch keine abschließende Regelung, sodass Unternehmen auch
andere Fahrtstrecken beantragen könnten. An dem Projekt beteiligen
sich Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Thüringen,
Sachsen und Bayern. So ist es z.B. möglich, Ladung mittels der
Gigaliner von Bayern nach Schleswig Holstein zu befördern.
Bisher dürfen Lkw in Deutschland maximal 18,75 Meter lang und 40
Tonnen schwer sein. Die Gigaliner sollen dagegen bis zu 25,25 Meter
messen und 44 Tonnen wiegen dürfen. Alle anderen Vorgaben, wie Höhe,
Breite oder Gesamtmasse müssen jedoch den bereits geltenden
Bestimmungen entsprechen. Somit sei von einer höheren Belastung der
Straßen, durch den Einsatz solcher Transportfahrzeuge nicht
auszugehen, da höhere Lasten durch eine größere Anzahl von Achsen
ausgeglichen werden. Unter den rund 20 Teilnehmern waren auch
Berufskraftfahrer aus den Niederlanden. Diese berichteten darüber,
dass in Holland bereits seit mehreren Jahren solche Lang-LKW
eingesetzt werden. Auch da sei es so, dass diese nur auf bestimmten
Strecken fahren dürfen. Im Anschluss des Stammtisches luden die
Moderatoren zum 99. Fernfahrerstammtisch ein. Dieser findet am
02.05.2012 in den Räumlichkeiten des Autohofes Sittensen statt.
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Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Thomas Teuber
Telefon: 04261/947-104
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Datum: 10.04.2012 - 15:24 Uhr
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