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Autobahnpolizei Ahlhorn +++ Verkehrsunfall mit acht Fahrzeugen auf der BAB 1 +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln

ID: 608502

(ots) - .

Verkehrsunfall mit acht beteiligten Fahrzeugen

Am Donnerstag, 12. April 2012, ereignete sich gegen 22.30 Uhr in
der Gemeinde Stuhr, Landkreis Diepholz, auf der A 1 in Fahrtrichtung
Osnabrück ein Verkehrsunfall, an dem insgesamt acht Fahrzeuge
beteiligt waren.

Nach bisherigem Erkenntnisstand verlor vermutlich ein Lkw ein
größeres Metallteil (Rest einer Motorhaube). Diese Metallteil blieb
auf dem Hauptfahrstreifen liegen. In der Dunkelheit und auf Grund des
noch hohen Verkehrsaufkommens erkannten insgesamt sieben weitere
Fahrzeugführer das Hindernis nicht rechtzeitig und fuhren über den
Rest der Motorhaube. Dabei wurden alle an den Reifen bzw. am
Fahrzeugunterbau beschädigt, konnten jedoch ihre Fahrt fortsetzen.
Hinweise auf den Verlierer gibt es zur Zeit nicht.
Verkehrsteilnehmer, die Hinweise auf den Verlierer machen könnten,
wenden sich bitte an die Autobahnpolizei Ahlhorn unter 04435-9316-117
.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut darauf hin, wie
wichtig eine ordnungsgemäße Ladungssicherung im Straßenverkehr ist.

.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Heute Nacht gegen 00.05 Uhr, hielten Polizeibeamte in der Gemeinde
Stuhr, Landkreis Diepholz, auf der Autobahn 1 in Richtung Bremen,
einen Pkw aus Dänemark an.

Bei der Überprüfung des 49-jährigen Fahrers stellte sich heraus,
dass dieser im Jahr 2010 seine Fahrerlaubnis in Dänemark wegen des
Fahrens unter Drogeneinfluss verloren hatte und bisher keine neue
Fahrerlaubnis erhielt.

Bei einem im Rahmen der Kontrolle durchgeführten Drogenvortest
stellten die Beamten auch in dieser Nacht eine Drogenbeeinflussung
fest. Aus diesem Grund wurde zusätzlich eine Blutentnahme
durchgeführt. Der Fahrer gab an, in den Niederlanden vor Beginn der




Fahrt noch Betäubungsmittel zu sich genommen zu haben. Gegen die auf
dem Beifahrersitz mitfahrende 55-jährige Fahrzeughalterin aus
Dänemark wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, weil sie um
den Umstand wusste, das der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis besaß.

Es wurde bei beiden Beteiligten eine Sicherheitsleistung für die
zu erwartende Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1750,- Euro
angeordnet.

.




Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land
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Datum: 13.04.2012 - 11:24 Uhr
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