Osnabrück
Polizei kontrolliert Sperrmülldiebe
(ots) - Osnabrück
Polizei kontrolliert Sperrmülldiebe
Am Mittwochabend führte die Ermittlungsgruppe Umwelt der
Osnabrücker Polizei mit einem Vertreter der Unteren Abfallbehörde der
Stadt Osnabrück eine Überprüfung im Zusammenhang mit der illegalen
Entnahme von Elektroaltgeräten aus bereitgestelltem Sperrmüll durch.
Während dieser Aktion wurde gegen 23:00 Uhr ein Kastenwagen im
Bereich Frankenstraße angehalten und kontrolliert. Der Klein-LKW
wurde von einem 27-jährigen Mann gelenkt, sein Beifahrer war 25 Jahre
alt. Die Überprüfung der Ladung ergab, dass das Fahrzeug auch mit
alten Kühlgeräten beladen war. Es bestand der Verdacht, dass die
arbeitslosen Insassen illegal mit gefährlichen Abfällen handeln,
daher wurde die Weiterfahrt untersagt und der Laderaum des LKW
versiegelt. Die Überprüfung am Folgetag im Abfallwirtschaftszentrum
der Stadt Osnabrück am Fürstenauer Weg ergab, dass der Transporter
unter anderem mit insgesamt 18 alten Fernsehern und sieben
ausrangierten Kühlgeräten beladen war. Nach Angaben des Fahrers war
die Ladung für einen Abnehmer in Hamburg bestimmt. Von dort würden
die Abfälle für die Verschiffung nach Afrika vorbereitet.
Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass Elektroaltgeräte
illegal aus Europa in Dritte-Welt-Länder exportiert werden, wo sie
dann unter Missachtung allgemeingültiger Umweltstandards zur
Rückgewinnung von Buntmetallen zerlegt werden. Die sichergestellten
Altgeräte wurde mit dem Einverständnis des Betroffenen dem
Abfallwirtschaftszentrum übergeben und einer umweltgerechten
Entsorgung zugeführt.
Alte Kühlgeräte sind oft mit ozonschädlichen oder
treibhaus-wirksamen Kühlmitteln befrachtet; alte Röhren-Fernseher
enthalten Beschichtungen mit Schwermetall und Kondensatoren mit
gefährlichen Inhaltsstoffen. Bei Elektroschrott handelt es sich
generell um gefährliche Abfälle, die lediglich der kommunalen
Abfallwirtschaft überlassen werden dürfen, oder die im Rahmen der
freiwilligen Rücknahme durch den Einzelhandel einer ordnungsgemäßen
Entsorgung in einer hierfür zugelassenen Anlage zugeführt werden
müssen. Eine Abgabe an Dritte, wie z.B. Schrotthändler, ist
gesetzlich nicht zulässig. Gegen den 27-Jährigen wurde demzufolge ein
entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Es ist beabsichtigt, die
gemeinsame Aktion von Stadt Osnabrück und der Polizeiinspektion
Osnabrück in unregelmäßigen Abständen fortzusetzen. Zu erwähnen wäre,
dass der 27-jährige bereits drei Stunden zuvor, gegen 20:00 Uhr im
Bereich Schinkel mit einem anderen Fahrzeug angetroffen und
kontrolliert wurde. Auch in diesem Wagen befand sich Sperrmüll. Zu
diesem Zeitpunkt durfte er mit der Maßgabe weiterfahren, keinen
Elektroschrott zu sammeln und zu transportieren, da er nicht über die
erforderlichen Voraussetzungen verfügte. Da er sich nicht an die
Maßgabe hielt, wird er nun mit der Konsequenz des
Ermittlungsverfahrens leben müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2073
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 13.04.2012 - 11:42 Uhr
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