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Kelsterbach/Darmstadt: Zivilfahnder erfolgreich gegen Geschwindigkeitssünder

ID: 609206

(ots) - Zivilfahnder der Direktion
Verkehrs- und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südhessen führten
am Sonntag (15.04.2012) im Bereich Südhessen
Geschwindigkeitsmessungen auf den Autobahnen und der Bundesstraße 26
durch. Hierbei wurden in 13 Fällen erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Fünf Pkw-Fahrer müssen
mit einem Fahrverbot von einem Monat sowie 3 Punkten und einem
Bußgeld 160,- Euro rechnen. Sie überschritten die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um mehr als 41 km/h. Die Raser konnten auf der
Autobahn 3 im Bereich Kelsterbach in einer 100er-Zone sowie auf der
Bundesstraße 26 zwischen Groß-Zimmern und Darmstadt festgestellt
werden.

Für weitere vier Fahrer bedeutete das Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit um mehr als 31km/h auf der Autobahn 5 im Kreis
Groß-Gerau und der Bundesstraße 26 im Bereich Darmstadt 120,- Euro
Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.

Besonders schnell unterwegs war ein niederländischer Autofahrer
auf der Autobahn 3 im Bereich Kelsterbach. Der 50-Jährige überschritt
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 56km/h. Der
Fahrer wurde von der Zivilstreife gestoppt und musste eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 500,- Euro zahlen bevor er seine
Fahrt fortsetzen konnte. Auf der gleichen Strecke war auch ein
56-jähriger Rumäne zu schnell unterwegs. Er überschritt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h. Der Fahrer musste eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- Euro zahlen.

Weiterhin verhängten die Beamten noch Bußgelder in Höhe von 80,-
Euro und drei Punkten in Flensburg für die Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h.

Nicht schlecht staunten die Beamten auch, als sie den Fahrer eines
Kleinwagens auf der Autobahn 3 in südlicher Richtung beobachteten.




Der Fahrer hielt ein spielkonsolenartiges Gerät in seinen Händen auf
dem Lenkrad. Hierbei war der Fahrer so abgelenkt, dass er die
Anhaltezeichen der Streife erst bemerkte, als ihn seine Beifahrerin
darauf aufmerksam machte. Gegenüber der Streife gab der 24-jährige
Fahrer an, dass er nur Radio gehört habe. Da er vom Verkehrsgeschehen
abgelenkt war und das Gerät in den Händen hielt, wurde es analog zu
einem Handy bewertet. Der Fahrer musste ein Bußgeld in Höhe von 40,-
Euro zahlen und erhielt einen Punkt in Flensburg. Er musste seinen
Kompaktbildschirm vor der Weiterfahrt im Kofferraum verstauen.


ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Andrea Löb
Telefon: 06151/969-2418 o. Mobil: 0173/659 7598
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: andrea.loeb (at) polizei.hessen.de


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Datum: 16.04.2012 - 10:57 Uhr
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