120423 - 556 Frankfurt-Innenstadt: Wie von Zauberhand - oder wie 9.500 EUR im Nichts verschwinden
(ots) - Am Nachmittag des 18. April 2012 begab sich eine
56-jährige Frau zu einem Geldinstitut an der Konstablerwache, um dort
einen Betrag von 9.500 EUR abzuheben. Da es seit einiger Zeit keine
Kassenschalter mehr gibt, wurde ihr eine "freigeschaltete"
Magnetkarte gegeben, mit der sie am Automaten das Geld in Empfang
nehmen konnte.
Der Dame war das Prozedere mit der Geldkarte unbekannt und die
Bildschirmmitteilungen des Automaten gaben ihr den Rest, so dass sie
sich nach Einführen der Magnetkarte zu einem Mitarbeiter begab, um
diesen um Hilfe zu bitten. In diesem Moment spuckte der Automat den
gewünschten Geldbetrag aus.
Die nächste Kundin in der Schlange, eine 41-jährige Frau aus
Maintal, nahm das Geld an sich und verließ die Bank. Dies blieb
jedoch nicht unbemerkt und ein 22-jähriger Frankfurter verfolgte sie
bis zum Brockhausbrunnen auf der Zeil, während er per Telefon die
Polizei zur Hilfe rief. Am Brunnen stellte er, vor Eintreffen der
Streife, die Täterin zur Rede. Diese ließ den Zeugen nach einem
kurzen Wortwechsel jedoch einfach stehen und entfernte sich in
Richtung der Kleinmarkthalle, wo sie kurze Zeit später von einer
Streife nach Fahndungsmaßnahmen aufgegriffen wurde.
Aufgrund der Videoaufnahmen aus dem Geldinstitut und der,
zumindest bis zum Brockhausbrunnen, lückenlosen Observation durch den
Zeugen, stand zweifelsfrei fest, dass die Beschuldigte das Bargeld an
sich nahm und eigentlich noch bei sich haben müsste.
Bei einer Durchsuchung ihrer Person wurde jedoch kein Bargeld
aufgefunden. Auch eine Überwachung ihrer Person nach Verlassen des
Reviers ergab keine Hinweise auf den Verbleib des Bargeldes. Die
9.500 EUR blieben wie von Zauberhand verschwunden.
Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt jedoch nicht an Zauberei
glauben wollte, erwirkte sie einen Durchsuchungsbeschluss für die
Wohnung der 41-jährigen Frau aus Maintal, welcher am 19. April 2012
vollstreckt wurde.
Allerdings konnten die Beamten auch im Rahmen der Durchsuchung
nicht den Verbleib des Bargeldes aufklären. Wie es sich für gute
Zauberkünstler ziemt, behielt die Frau ihren Trick vorerst für sich.
Erst nachdem sie Vertrauen zu einer an der Durchsuchung beteiligten
Beamtin gefasst hatte, offenbarte sie, dass ihr unmittelbar nach der
Fundunterschlagung bewusst geworden sei, dass sie einen Fehler
gemacht hatte. Als sie dann auch noch von dem Zeugen angesprochen
worden sei, habe sie sich nicht mehr getraut, das Geld zurückzugeben
und es in einen Mülleimer auf der Zeil geworfen.
Unverzüglich eingeleitete Durchsuchungsmaßnahmen der Papierkörbe
im Bereich der Zeil förderten jedoch, außer ein Paar Pfandflaschen,
keine nennenswerten Funde zu Tage.
Offenbar war das Geld im Rahmen einer der regelmäßigen Leerungen
der Papierkörbe bereits entsorgt worden.
Hinweise zu einem möglichen "Fundunterschlager" der am Mittwoch
den 18. April 2012 vor einem städtischen Mülleimer im Bereich
zwischen Brockhausbrunnen und Kleinmarkthalle einen Freudentanz
aufgeführt hatte nimmt jede Polizeidienststelle entgegen! (Manfred
Vonhausen, 069-755 82113)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.04.2012 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 612029
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 120423 - 556 Frankfurt-Innenstadt: Wie von Zauberhand - oder wie 9.500 EUR im Nichts verschwinden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




