Weiterstadt: Betrunkene LKW-Fahrer klauen Schlüsselanhänger und Wodka
(ots) - Am Sonntagabend (22.04.2012) meldete ein
Tankwart bei der Polizeiautobahnstation Südhessen den Diebstahl von
Schlüsselanhängern und Wodkaflaschen von einer Rastanlage auf der
Autobahn 5 im Bereich Weiterstadt. Bei den Tätern sollte es sich um
betrunkene LKW-Fahrer handeln. Einer sofort herbeigeeilten Streife
gelang es mit Hilfe des Tankwarts, drei LKW-Fahrer auf der Rastanlage
festzunehmen, bei denen es sich um die vermeintlichen Diebe handeln
sollte. Die in der Rastanlage gestohlenen Schlüsselanhänger konnten
bei den Fahrern aufgefunden werden. Die Männer standen unter
erheblichem Alkoholeinfluss, beabsichtigten aber ihre Fahrt
fortzusetzen. Ein Alkoholtest bei den drei Fahrern zeigte einen
einheitlichen Wert von 1,4 Promille. Das Trio im Alter von 52, 42 und
33 Jahren musste die Nacht zur Ausnüchterung im Gewahrsam des
Polizeipräsidiums verbringen und durfte erst am nächsten Morgen seine
Weiterfahrt antreten. Gegen die Männer wurde Anzeige erstattet. Sie
müssen sich in einem Strafverfahren wegen Diebstahls verantworten.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Andrea Löb
Telefon: 06151/969-2418 o. Mobil: 0173/659 7598
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: andrea.loeb (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.04.2012 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 612455
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Weiterstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Weiterstadt: Betrunkene LKW-Fahrer klauen Schlüsselanhänger und Wodka"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




