Korbach - Polizei untersagt Weiterfahrt der Anhängerflotte eines Zirkus
(ots) - Die Verkehrskontrolle eines landwirtschaftlichen
Gespanns am Freitag führte zur vorübergehenden Stilllegung der
gesamten Anhängerflotte eines in Korbach gastierenden Zirkus. In der
Wildunger Landstraße fiel einer Streife des Regionalen
Verkehrsdienstes ein landwirtschaftliches Gespann auf, weil an dem
Anhänger keine Beleuchtungseinrichtung und auch kein Kennzeichen
angebracht waren. Bei der Kontrolle stellten die Beamten weitere
erhebliche verkehrstechnische Mängel am Anhänger fest, geleiteten ihn
zu einem Abstellort und untersagten eine Weiterfahrt. Zwei Stunden
später stellten die gleichen Beamten dann aber fest, dass der
stillgelegte Anhänger verschwunden war. Der Fahrer hatte ihn trotz
Betriebsverbot auf den Hauerparkplatz gefahren und zwischen den
anderen Zirkusanhängern "versteckt". Nun erwarten ihn mehrere
Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Punkte in der Flensburger
Verkehrskartei. Die weiteren Folgen wiegen sicherlich ungleich
schwerer. Die Beamten stellten bei dieser Gelegenheit nämlich an 10
weiteren Anhängern erhebliche Mängel fest und zogen zur Überprüfung
der Fahrzeuge einen Gutachter des TÜH hinzu. Schließlich untersagten
sie für 10 Anhänger die Weiterfahrt. Lediglich ein Anhänger blieb
unbeanstandet. Neben gravierenden Mängeln wie Durchrostungen,
schadhaften technischen Einrichtungen waren vor allem die Reifen
Stein des Anstoßes. Einige Laufflächen hatten sich bereits gelöst,
Profil war nicht mehr zu erkennen, falsche Größen waren montiert und
scheuerten unter dem Aufbau. Insgesamt müssen 37 Reifen gewechselt
werden. Als "tickende Zeitbomben" bezeichneten die Beamten den
Zustand der Anhänger.
Beim Ordnungsamt der Stadt Korbach hatte sich für Montag, den
23.04. bereits eine weitere Schaustellergruppe angemeldet, so dass
der Hauerparkplatz benötigt wurde. Die Stadt Korbach ordnete deshalb
eine Verlegung des Zirkusfuhrparks zur ehemaligen Belgischen Kaserne
an. Da die Anhänger nicht verkehrssicher sind, mussten sie unter
Polizeibegleitung in die Flechtdorfer Straße gebracht werden. Dort
müssen sie nun bleiben, bis die Verantwortlichen die Beseitigung der
Mängel nachgewiesen haben. Erst dann dürfen sie die Fahrt weiter
fortsetzen.
Volker König
Polizeihauptkommissar
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
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Datum: 26.04.2012 - 12:55 Uhr
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