Zwei jugendliche Räuber ermittelt und festgenommen
(ots) - Die Polizei Hamm konnte jetzt einen 16-Jährigen und
einen 17-Jährigen ermitteln, die in zwei Fällen anderen Jugendlichen
das Handy geraubt hatten.
Am Mittwoch, dem 04.04.2012, kam es zu einem Raubdelikt zum
Nachteil eines 16-Jährigen im Bereich des OLG-Parks (Siehe
Pressemitteilung der Polizei Hamm vom 04.04.2012, 21:31 Uhr). Der
Junge wurde von den beiden bedroht und überließ ihnen sein
Mobiltelefon. Anschließend flüchteten die Täter mit dem Rad des
Geschädigten und warfen dieses ein Stück weiter in die Büsche.
Am Samstag, dem 14.04.2012, gab es auf dem Fußweg vom Westausgang
des Bahnhofes zum Friedhof Hamm-Norden einen weiteren Raub (Siehe
Pressemitteilung der Polizei Hamm vom 16.04.2012, 10:05 Uhr). Ein
16-Jähriger schob dort seinen defekten Roller über den Weg. Die
beiden nun Festgenommenen versperrten ihm den Durchgang, griffen ihn
an und stahlen sein Handy.
In beiden Fällen konnten die Jugendlichen als Täter einwandfrei
identifiziert werden.
Da sie zusammen bereits wegen einer gleichgelagerten Tat am
18.07.2011 in Erscheinung getreten waren, wurde durch die
Staatsanwaltschaft Hamm ein Untersuchungshaftbefehl beantragt. Das
Amtsgericht Hamm gab dem Antrag statt, so dass die Täter nun unter
Verschluss sind.(ub)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 / 916 1006
E-Mail: pressestelle-hamm(at)online.de
http://www1.polizei-nrw.de/hamm/Start/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.04.2012 - 14:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 613508
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HAM
Stadt:
Hamm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei jugendliche Räuber ermittelt und festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




