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NRW-Innenminister Jäger zeigt Flagge und demonstriert gegen Rechtsextremisten

ID: 615164

(ots) - Innenminister Ralf Jäger hat heute (30.04.) in
Duisburg gegen Ausländerfeindlichkeit und rechtsextremistische Hetze
Flagge gezeigt. Gemeinsam mit Gewerkschaftern protestierte er bei
einer DGB-Kundgebung gegen die islamfeindliche Hetze der
rechtsextremistischen Partei pro NRW. "Die Rechtsextremisten schüren
gezielt Ausländerhass. Das ist erbärmlich und gefährlich für unser
Land. Alle Menschen, die hier leben, sollen sich sicher fühlen,
unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion", machte der
Minister deutlich.

"Es geht um deutlich mehr als um einen unanständigen Wahlkampf.
Pro NRW ist gefährlich für unsere Demokratie", warnte Jäger. "Wir
Demokraten dürfen einer wirren rechtsextremistischen Gruppe nicht das
Feld überlassen. Wir setzen deshalb ein Zeichen, dass wir bei
denjenigen sind, gegen die hier gehetzt wird. Wir lassen nicht zu,
dass sich Menschen isoliert fühlen, nur weil sie einen bestimmten
Glauben haben".

Der NRW-Innenminister wies auf die festgestellten Beziehungen von
pro NRW zur Neonazi-Szene hin. Bei den Ermittlungen der Polizei beim
sogenannten "Freundeskreis Rade" wurden am 25. April drei
Rechtsextremisten festgenommen, davon zwei Aktivisten von pro NRW.
Bei den insgesamt 21 Durchsuchungen wurden verschiedene Waffen und
umfangreiches rechtsextremistisches Propagandamaterial unter anderem
von pro NRW sichergestellt.

Pro NRW wird vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextremistisch
eingeschätzt und aufmerksam beobachtet. "Unter dem Deckmantel eines
unverfänglichen Namens schürt die rechtsextremistische Partei bewusst
Ängste vor Überfremdung und transportiert ihre anti-demokratische und
ausländerfeindliche Ideologie", erklärte Jäger. Ihr Versuch, den
Stempel der Verfassungsfeindlichkeit um jeden Preis zu vermeiden, ist
gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner




Entscheidung im Februar 2011 deutlich herausgestellt: Die
Bekenntnisse von pro NRW zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung sind ersichtlich unglaubwürdig und taktisch bedingt.
Tatsächlich will die Partei - so das Gericht - "einen Bestandteil der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung, nämlich die
Menschenrechte für bestimmte Personengruppen außer Geltung setzen."




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Datum: 02.05.2012 - 08:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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