Unbekannte brechen Lager auf und entwenden Maschinen, Unbekannte knacken zwei Firmenwagen, Falsche Zeugenaussagen helfen nicht weiter - "Entlastungszeugen" zu Geldstrafen verurteilt
(ots) - 1. Unbekannte brechen Lager in landwirtschaftlichem
Betrieb auf und entwenden Maschinen
Unbekannte sind in der Nacht von Freitag auf Samstag in
Guderhandviertel in der Neßstraße auf das Gelände eines dortigen
landwirtschaftlichen Betriebes gelangt und haben dort eine Scheune
aufgebrochen. Aus dem dortigen Lager wurden anschließend eine
Akkusäge, zwei Elektrokettensägen sowie zwei Motorsägen entwendet,
die der oder die Täter anschließend mit einer Schubkarre durch die
angrenzende Obstplantage bis zum Wetternweg geschoben und dann dort
vermutlich in ein bereitgestelltes Fahrzeug verladen haben. Insgesamt
wurde so ein Schaden von über 1.000 Euro angerichtet.
Hinweise bitte an die Polizeistation Steinkirchen unter der
Rufnummer 04142-811980.
2. Unbekannte knacken zwei Firmenwagen und entwenden Werkzeug
Unbekannte Täter sind in der Nacht von Samstag auf Sonntag
unbemerkt auf das Gelände eines Heizung- und Sanitärbetriebes an der
Bundesstraße 73 in Horneburg gelangt und haben zwei dort abgestellte
Servicefahrzeuge geknackt. Aus den beiden Mercedes-Sprinter wurden
dann diverse Werkzeuge sowie ein Navigationsgerät entwendet. Der
Gesamtschaden dürfte sich auf mehrere tausend Euro belaufen.
Hinweise bitte an die Polizeistation Horneburg unter der Rufnummer
04163-826490.
3. Falsche Zeugenaussagen helfen nicht weiter -
"Entlastungszeugen" zu Geldstrafen verurteilt
Vor jetzt fast einem Jahr kam es in Stade-Wiepenkathen im
Gewerbegebiet "Ohle Kamp" zu einem Vorfall, bei dem ein damals
27-jähriger alkoholisierter Stader mit hoher Geschwindigkeit an zwei
dort wartenden Kindern vorbei gefahren war und anschließend noch auf
einen Zeugen eingeschlagen hatte. Der Mann wurde ermittelt und wegen
Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit am Steuer verurteilt.
Im Ermittlungsverfahren hatten dann mehrere "Entlastungszeugen"
offenbar falsche Zeugenaussagen gegenüber der Polizei gemacht, um den
PKW-Fahrer zu schützen. Diese Aussagen konnten aber von den
ermittelnden Beamten des 7. Fachkommissariates der Polizeiinspektion
Stade widerlegt werden gegen sie wurde ein Verfahren wegen
Strafvereitelung eingeleitet. Auch hier sind zwischenzeitliche schon
zwei Urteile ergangen, bei denen die "Zeugen" wegen ihrer ausgesagten
Unwahrheiten zu hohen Geldstraße verurteilt wurden. Einige Urteile
stehen derzeit noch aus.
Zusammenfassend bleibt also festzustellen, dass Falschaussagen um
Bekannte zu schützen in jedem Fall von Polizei und Staatsanwaltschaft
verfolgt und durch die zuständigen Gerichte auch abgeurteilt werden.
Mit einem derartigen Verhalten wird können diese weder dem
Betroffenen noch sich selbst helfen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 07.05.2012 - 11:29 Uhr
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