Sicher leben in Oberhausen! Schieben Sie Einbrechern einen Riegel vor

(ots) - Stadtgebiet Oberhausen
Wachsame Nachbarn! Bemerken Sie fremde Personen in ihrer
Umgebung oder sogar im Hausflur, sprechen Sie diese einfach an. Fällt
ihnen ein fremdes Auto auf, in dem sich über einen längeren Zeitraum
eine Person aufhält und Sie den Eindruck haben, dass diese Person
ihre Umgebung auskundschaftet, notieren Sie sich das Kennzeichen und
verständigen Sie die Polizei. Jeder Hinweis ist wichtig und
erwünscht.
Sie werden Zeuge eines Einbruches - Wähle 110! Schieben Sie
Einbrechern einen Riegel vor.
Im Monat April 2012 wurden der Polizei insgesamt 59 Einbrüche in
Wohnungen, Geschäften, Büros, Firmen und Werkstätten gemeldet. Davon
blieben 21 Einbrüche im Versuchstadium stecken.
Rufen Sie den Notruf 110 der Polizei an und berichten über ihre
Beobachtungen. Die Polizei ist darauf vorbereitet und nimmt Ihre
Hinweise ernst. So kann sie schnell eingreifen und Einbrechern den
Riegel vorschieben.
Weitere Tipps wie Sie ihr Eigentum besser sichern können, erhalten
Sie von den Sicherheitsexperten der Fachdienststelle
Kriminalprävention/Opferschutz. Vereinbaren Sie einen Termin unter
der Rufnummer:0208-826-4511.
(Nr.:395, mofri)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Oberhausen
Pressestelle
Telefon: 0208/826 22 22
E-Mail: pressestelle.oberhausen(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Mittwoch, 09.05.2012:" alt=" Pressemitteilung des Polizeikommissariats Wolfenbüttel vom Mittwoch, 09.05.2012:">
Datum: 09.05.2012 - 12:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 617945
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OB
Stadt:
Oberhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Sicher leben in Oberhausen! Schieben Sie Einbrechern einen Riegel vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).