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Trunkenheitsfahrt

ID: 618639

(ots) - (Emmerthal) Einsatzbeamte der Polizei
kontrollierten am Mittwoch, 09.05.2012, gegen 13 Uhr, in der
Hauptstraße den Kraftfahrer (56, aus der Region Hannover) eines
Sattelzuges.

Bei der Fahrtauglichkeitsüberprüfung stellten die Beamten dann
fest, dass der Berufskraftfahrer unter Alkoholeinfluss stand. Diese
Feststellung bestätigte der dann durchgeführte Atemalkoholtest, der
einen Wert von 2,2 Promille anzeigte.

Dem Kraftfahrer wurde eine Blutprobe entnommen und der
Führerschein beschlagnahmt. Da ihm durch die Polizei zudem bis auf
Weiteres auch das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt wurde, musste
ein Ersatzfahrer den Sattelzug übernehmen.

Sollte die Blutprobe das Ergebnis des Atemalkoholtests bestätigen,
so muss sich der 56-Jährige auf eine Geldstrafe und den Entzug der
Fahrerlaubnis einstellen.

Spätestens wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht,
stellt sich dann die Frage, ob der 56-Jährige grundsätzlich geeignet
ist, am Straßenverkehr teil zu nehmen. Daher muss sich der 56-Jährige
auch auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung einstellen, die
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille zwingend
vorgeschrieben ist.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: joern.schedlitzki(at)polizei.niedersachsen.de




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Datum: 11.05.2012 - 05:10 Uhr
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