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In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag

ID: 618690

(ots) - Der freie Reiseverkehr zwischen den europäischen
Staaten wird nicht nur von unbescholtenen Bürgern genutzt, wie die
Beamten der Bundespolizeiinspektion Aachen in der Nacht vom
Donnerstag zum Freitag im Nahbereich Aachens feststellten.

In den späten Abendstunden war es zunächst ein 37-jähriger Mann
aus Westafrika, der den Beamten der Bundespolizei auf der Autobahn
bei Lichtenbusch mit seinem Fahrzeug auffiel. Die Staatsanwaltschaft
in Leipzig hatte gegen den Mann wegen diverser Betrugsdelikte zwei
Europäische Haftbefehle über insgesamt 15 Jahre Freiheitsentzug
erlassen.

Wenig später trafen die Beamten auf einen 35-jährigen Mann von der
Elfenbeinküste, der über keinerlei Ausweispapiere verfügte. Seine
Aussage, angeblich aus Ghana zu stammen, erschien den Beamten wenig
glaubhaft. Ein Fingerabdruckvergleich ergab dann auch schnell, dass
er sich in den letzten Jahren nicht nur in Frankreich und Belgien
unerlaubt aufgehalten hatte. Neben einer Strafanzeige wurden
aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.

Auch auf den beiden Bundesstrassen von Aachen nach Belgien in der
Nähe von Köpfchen und Bildchen wurden die Beamten der Bundespolizei
in der Nacht bei Fahndungsmaßnahmen fündig.

Einen 27-jährigen Mann aus Litauen, der sich vorübergehend in
Belgien aufgehalten hatte und über die Eupener Straße nach
Deutschland einreiste, war im Fahndungscomputer von der
Staatsanwaltschaft in Trier gleich mit zwei Ausschreibungen
gespeichert.

Auf der Lütticher Strasse trafen die Beamten der Bundespolizei auf
ein in Belgien zugelassenes Fahrzeug, mit dem 5 Personen im Alter von
18 bis 33 Jahren aus Russland unerlaubt nach Deutschland einzureisen
versuchten. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige wegen Verdachts der
Schleusung erstattet, gegen alle Personen erfolgten zudem neben der




Einleitung von Strafverfahren auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen.

Kurz vor Mitternacht konnte auch eine Streife der Bundespolizei in
Herzogenrath einen 26-jährigen Niederländer vorübergehend festnehmen,
da die Staatsanwaltschaft in Aachen in 2009 und 2007 zwei Haftbefehle
wegen verschiedener Delikte erlassen hatte. Da er die ersatzweise
verhängte Geldstrafe von 2.000 Euro wenig später einzahlen konnte,
durfte er seine Reise fortsetzen.

Am und im Aachener Hauptbahnhof Bahnhof waren es in den späten
Abend- und Nachtstunden zwei unerlaubt eingereiste Personen aus
Somalia und Aserbaidschan. Der 41-Jährige aus Somalia hatte Belgien
verlassen, nachdem ihm die Anerkennung des Asylstatus in Belgien
abgelehnt worden war. Die 50-jährige Frau aus Aserbaidschan gab
zunächst falsche Personalien an. Nicht ohne Grund, wie sich wenig
später nach erkennungsdienstlicher Behandlung herausstellte. In 2011
hatten die Justizbehörden in Hamburg Haftbefehl gegen die Frau
erlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
EPHK Ludger Intorp
Telefon: +49 (0)02462 9925 0
E-Mail: bpoli.aachen.presse(at)polizei.bund.de

Fahlenberg 2
52441 Linnich

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 11.05.2012 - 09:41 Uhr
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