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Kreise Steinburg + Dithmarschen: "Die verbotenen Vatertagstouren"

ID: 618693

(ots) - Im Zusammenhang mit dem
bevorstehenden Himmelfahrtstag (17. Mai) veröffentlicht die
Polizeidirektion Itzehoe - Sachgebiet 1.3 Verkehr, zuständig für die
Landkreise Steinburg und Dithmarschen, nachstehende Pressemitteilung:

Vatertagstouren, es gibt sie seit Menschengedenken, werden von
vielen als lieb gewordene Beschäftigung am Himmelfahrtstag gepflegt.
Wir kennen das so: Mehrere Männer treffen sich, packen ihren mit
Buschwerk geschmückten Bollerwagen voll Verpflegung - und ab geht es
zu Fuß über Wege und Plätze hinein in die Natur. Dagegen ist nichts
einzuwenden, wenn rechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

Ganz anders sieht es aus, wenn für eine Vatertagstour ein
landwirtschaftlicher Zug, bestehend aus motorisierter Zugmaschine und
Anhänger, hergerichtet wird, um damit Personen durch die Lande zu
fahren. "Das ist verboten", sagt Polizeihauptkommissar Ingo Schopp.
"Die verkehrsrechtlichen Bestimmungen lassen solch einen
Personentransport auch am Vatertag grundsätzlich nicht zu", stellt
der Leiter des Sachgebietes Verkehr bei der Polizeidirektion Itzehoe
unmissverständlich heraus.

Die verkehrsrechtlichen Privilegien landwirtschaftlicher Züge
seien an Bedingungen geknüpft. "Wesentlich dabei ist, dass die
Fahrzeuge nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt
werden dürfen. Die 'Vatertagstour' auf dem Anhänger ist davon nicht
erfasst." In keinem Fall diene sie der Brauchtumspflege.

Eine Missachtung der verkehrsrechtlichen Vorschriften führe bei
fehlender Zulassung zu Steuer- und Pflichtversicherungsvergehen.
Werden solche Fahrten dann auch noch Fahrern ausgeführt, die
lediglich die Fahrerlaubnis der Klassen T oder L - berechtigt nur zum
Führen von Zügen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken -
besitzen, dann sei damit "ein Fahren ohne Fahrerlaubnis" verbunden.





Ingo Schopp macht darauf aufmerksam, dass die Polizei einen
solchen Zug auf jeden Fall stoppen wird. "Der Fahrzeugführer kann den
leeren Anhänger dann zu seinem Hof zurückbringen. Am Anhalteort ist
die Fahrt für seine Gäste auf jeden Fall zu Ende." Auf rechtliche
Konsequenzen müsse sich aber nicht nur der Fahrer einstellen. Auch
gegen den Halter des Zuges werde dann ermittelt werden.

Besonders unangenehm kann es für Fahrer und Halter dann werden,
wenn es während der Fahrt zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden
kommt, die erhebliche Schadenersatzanforderungen begründen. "Das kann
ziemlich teuer werden."

Ingo Schopps Rat: "Wer seine Vatertagstour an Himmelfahrt genießen
will, der sollte sich vorher über die Rechtslage erkundigen. Wenn
alles einwandfrei abläuft, dann hat auch die Polizei keinen Grund
einzuschreiten."




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Pressestelle
Hermann Schwichtenberg
Telefon: 04821 / 602 2010
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 11.05.2012 - 09:56 Uhr
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Kreise Steinburg und Dithmarschen



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