Exhibitionist musste mit auf die Polizeiwache
(ots) - Gemäß § 176 StGB wird mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer unter anderem sexuelle
Handlungen vor einem Kind vornimmt.
Besorgte Mütter informierten am Donnerstag, 10. Mai 2012, 19.00
Uhr, die Leitstelle der Polizei über einen Exhibitionisten im
Volkspark Sterkrade. Auf dem dortigen Spielplatz würde sich ein
unbekannter Mann in schamverletzender Weise Kindern zeigen.
Dank der guten Personenbeschreibung sowie der zeitnahen
Information an die Polizei, konnte die beschriebene Person kurze Zeit
später durch eine Steifenwagenbesatzung auf der Steinbrinkstraße
angetroffen werden.
Die Beamten nahmen den 47-jährigen Beschuldigten mit zur Wache. Er
gab auf Befragen die Tat zu. Ein Alco-Test ergab 1,62 Promille.
Der Beschuldigte muss sich nun wegen sexueller Handlungen vor
Kindern vor einem Gericht verantworten.
(Nr.:400, mofri)
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Datum: 11.05.2012 - 12:03 Uhr
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