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Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -

ID: 619421

(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen -

Am 11.05.2012 gegen 19.00 Uhr zeigte ein Mann (25) im Bahnhof
Altona gegenüber einer Streife der Bundespolizei eine
verfassungswidrige Grußform durch Anheben des rechten Armes.
Weiterhin rief der Beschuldigte in diesem Zusammenhang lautstark eine
verfassungswidrige Parole. Mehrere Reisende beobachteten fassungslos
den Vorfall. Die eingesetzten Bundespolizisten führten den
offensichtlich alkoholisierten Beschuldigten zur Feststellung der
Personalien dem Bundespolizeirevier im Bahnhof zu. Ein
Atemalkoholtest war nicht möglich. Nach Abschluss der
bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte wieder
entlassen. Gegen den polnischen Staatsangehörigen leiteten
Bundespolizisten ein Strafverfahren ein.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 13.05.2012 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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