Krelingen: Abgebrannte Fachwerkscheune - Versicherung setzt 3000 Euro Belohnung aus
(ots) - Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis
14.05.2012 Nr. 2
Abgebrannte Fachwerkscheune - Versicherung setzt 3000 Euro
Belohnung aus...
Krelingen: Der Schadensversicherer der abgebrannten
Fachwerkscheune auf dem Gelände des Geistlichen Rüstzentrums in
Krelingen setzt eine Belohnung in Höhe von 3000 (dreitausend) Euro
für Hinweise auf den oder die Täter aus.
Voraussetzung für die Auszahlung der Belohnung ist, dass die
Hinweise zur Ergreifung des oder der Täter(s) und rechtskräftiger
Verurteilung führen. Die Auslobung unterliegt der entsprechenden
Anwendung von §§ 657 ff. BGB. Verwaltung, Verteilung und Auszahlung
erfolgen ausschließlich durch das auslobende
Versicherungsunternehmen. Hinweise nehmen die Ermittler des Zentralen
Kriminaldienstes in Soltau, Telefon 05191/93800, oder auch die
Mitarbeiter jeder Polizeidienststelle im Landkreis Heidekreis
entgegen.
Aus bislang ungeklärter Ursache brach am Abend des 15.02. in der
Fachwerkscheune ein Feuer aus (wie berichtet). Die 30 mal 20 Meter
große Scheune und die darin gelagerten Gegenstände und
landwirtschaftlichen Geräte wurden zerstört. Das Gebäude brannte bis
auf die Grundmauern nieder. Durch die Hitzeentwicklung barsten
Scheiben eines angrenzenden Gebäudes. Glücklicherweise sind
seinerzeit keine Personen durch dieses Feuer zu Schaden gekommen. Die
Ermittlungen zur Brandursache dauern nach wie vor an.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis (ehem. Soltau-Fallingbostel)
Pressestelle
Peter Hoppe
Telefon: 05191/9380-104 o. 0160/97271027
Fax: 05191/9380-250
E-Mail: pressestelle(at)pi-hk.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 14.05.2012 - 11:42 Uhr
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