Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Eine Streifenwagenbesatzung stoppte am Samstag,
12. Mai 2012, kurz nach 11.00 Uhr, einen Pocket-Bike-Fahrer, der von
der Ruhrorter Straße kommend auf den Gehweg der Niebuhrstraße fuhr.
Das Fahrzeug des 19-jährigen Duisburgers war mit keinem Kennzeichen
versehen und verfügte weder über einen Tachometer sowie über
lichttechnische Einrichtungen. Den Besitz einer Betriebserlaubnis,
einer Mofa-Prüfbescheinigung oder eines Führerscheines verneinte der
Fahrer auf Befragen der Beamten. Zur Überprüfung der bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit wurde das Mini-Motorrad sichergestellt. Der
Fahrer erhielt eine Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Die
Ermittlungen dauern an.
(Nr.:411, mofri)
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Datum: 14.05.2012 - 11:38 Uhr
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