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Kreis Schleswig-Flensburg : Himmelfahrt, "Die verbotene Vatertagstour"

ID: 620287

(ots) - Die Polizei warnt vor
gefährlichen Vatertagstouren : Jährlich wiederkehrend werden
landwirtschaftliche Züge für Vatertagstouren eingesetzt. Dieses ist
so nicht zulässig.

Die verkehrsrechtlichen Privilegien landwirtschaftlicher Züge sind
an Bedingungen geknüpft. Wesentlich dabei ist, dass die Fahrzeuge nur
zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Die Missachtung der verkehrsrechtlichen Vorschriften führt zu Steuer
und Pflichtversicherungsvergehen bei fehlender Zulassung.

Weiterhin ist der Treckerführerschein zweckgebunden. Auch hier
dürfen nur Fahrten zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken
durchgeführt werden.

Der Transport von Personen auf einem Anhänger ist ohne weiteres
ebenfalls nicht zulässig.

Auch fällt eine derartige Fahrt nicht unter die Ausnahmeregelungen
zu Zwecken der Brauchtumspflege oder dergleichen, da die
Vatertagstour nicht den Charakter einer Brauchtumsveranstaltung hat.

Bei der Durchführung einer solchen Tour könnte diese ein unschönes
Ende nehmen, da diverse Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfüllt
sein könnten. Die Fahrt wäre durch die Polizei zu beenden und Fahrer
und Halter erwartet eine saftige Anzeige.

Es besteht die Möglichkeit, sich eine solche Fahrt über die
Behörden genehmigen zu lassen, dieses ist aber durch die vielen
Auflagen mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden.

Auch mit Stroh ausgelegte PKW- oder Pferdeanhänger sind keine
Alternative.

Die Polizei wird Himmelfahrt entsprechende Kontrollen durchführen,
insbesondere, weil solche "Vatertagstouren" sehr gefährlich sind.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Pressestelle
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Matthias Glamann
Telefon: 0461/484-2010




Fax: 0431/9886442010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de


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Datum: 15.05.2012 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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