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Gefährdung des Straßenverkehrs

ID: 620564

(ots) - (Hameln) Nach einem Verkehrsunfall am Montag,
14.05.2012, gegen 18 Uhr, an der Kreuzung der Straßen Münsterwall,
Ostertorwall und Mühlenstraße steht ein junger Kraftfahrer (21, aus
Hameln) im Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge der
Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.

Nach Zeugenangaben soll der 21-Jährige mit seinem BMW-Pkw trotz
Rotlicht vom Münsterwall kommend in die Kreuzung eingefahren sein.

Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit einer 23jährigen
Kleinwagenfahrerin, die bei Grünlicht gerade vom Ostertorwall in die
Mühlenstraße abbiegen wollte.

Auch der 21-Jährige will seinen Angaben nach "grün" gehabt haben.

Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von etwa 8000
Euro, wobei der Kleinwagen nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt
werden musste.

Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit, stellten
Einsatzbeamte der Polizei dann fest, dass der 21-Jährige unter dem
Einfluss von Betäubungsmittel stand.

Ein Drogenvortest (Urintest) zeigte dann eine Beeinflussung durch
Tetrahydrocannabinol (Hauptwirkstoff der Cannabispflanze) an.

Dem 21-Jährigen wurde daher in der Polizeiwache eine Blutprobe
entnommen.

Sollte die Blutprobe den Verdacht der Gefährdung des
Straßenverkehrs infolge der Teilnahme am Straßenverkehr unter
Drogeneinfluss bestätigen, so muss sich der junge Fahrer auf eine
Geldstrafe und den Verlust des Führerscheins einstellen.

Auch kann der Tatverdächtige von der Führerscheinstelle
aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen
der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und
sehr teuer werden.





Unabhängig davon wird gegen Personen, bei denen Drogenkonsum
nachgewiesen wird, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
ermittelt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: joern.schedlitzki(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 16.05.2012 - 08:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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