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32-jährige Spielhallenangestellte überfallen - Täter flüchten ohne Beute, Jugendschutz und Alkoholtestkäufe, Einbrüche in Stader Jugendhilfezentzrum und Buxtehuder Apotheke

ID: 620782

(ots) - 1. 32-jährige Spielhallenangestellte überfallen -
Täter flüchten ohne Beute

Am gestrigen späten Abend kurz vor Mitternacht wurde in Stade im
Gravenhorstweg auf dem Parkplatz vor einer dortigen Spielhalle die
32-jährige Angestellte von zwei bisher unbekannten Tätern überfallen.
Die junge Frau war nach Geschäftsschluss gegen 23:45 h auf gerade auf
dem Weg zu ihrem Auto, als zwei Männer, die mit einer sog. weißen
"Scream"-Maske und einer Sturmhaube maskiert waren auf sie zu. Einer
der Beiden forderte die Fredenbeckerin mit vorgehaltener Schusswaffe
auf, die Tür zur Spielhalle wieder aufzuschließen. Nachdem sie den
Räubern erklärt hatte, dass dadurch automatisch ein Alarm ausgelöst
werden würde, flüchteten die Unbekannten ohne Beute in ein
angrenzendes Waldstück. Eine sofort eingeleitete Fahndung mit
mehreren Streifenwagen blieb leider ohne Erfolg.

Die Räuber wurden wie folgt beschrieben:

1. - männlich
- ca. 178 cm groß und schmale Statur
- nicht älter als 25 Jahre
- dunkel gekleidet
- mit "Scream"-Maske maskiert
- sprach Deutsch ohne erkennbaren Akzent

2. - männlich
- ca. 168 cm groß und mit athletischer Figur
- nicht älter als 25 Jahre
- dunkel gekleidet
- mit brauner Sturmhaube maskiert
- sprach Deutsch ohne erkennbaren Akzent

Zeugen, die die Räuber beobachtet haben oder sonstige
sachdienliche Hinweise geben können, die mit dem Fall in Verbindung
stehen könnten, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Stade
unter der Rufnummer 04141-102215 zu melden.

Foto einer "Scream"-Maske in der digitalen Pressemappe der
Polizeiinspektion Stade.

2. Jugendschutz und Alkoholtestkäufe

Anlass für die Alkoholtestkäufe am Montag, 14. Mai 2012 ist der




Saisonbeginn der Volksfeste und Zelt-Diskotheken. In der
Vergangenheit wurden folgende Beobachtungen durch die Beamten des 6.
Fachkommissariats für Kinder- und Jugendkriminalität gemacht:

1. Die Jugendlichen erscheinen häufig schon alkoholisiert am
Veranstaltungsort.

2. Sie führen häufig Alkohol "vorgemischt" bei sich.

3. Auf den Veranstaltungen wird zum Teil an Jugendliche Alkohol
abgegeben. Oftmals kaufen jedoch über 18 jährige Begleiter den
Alkohol und geben diesen an Jugendliche weiter.

4. Die Einlasskontrollen werden häufig sehr oberflächlich bei den
Jugendlichen durchgeführt, sodass diese der Kennzeichnung nach, als
Erwachsene, für das Verkaufspersonal nicht zu erkennen sind.

5. Das Verkaufspersonal bei vielen öffentlichen Veranstaltungen,
Diskotheken oder Zeltdiskotheken, besteht zum größten Teil aus
Teilzeitkräften, welche sich mit den jugendschutzrechtlichen
Bestimmungen nicht umfassend auseinandersetzen.

6. Hinsichtlich der Erwachsenen/Älteren Generation ist zu
beobachten, dass der Alkoholkonsum in Maßen auf der einen Seite
toleriert wird, man sich aber gleichzeitig in Bezug auf das Ausgeh-
und Trinkverhalten der Jugendlichen hilflos oder nicht zuständig
fühlt.

7. Sie sind oftmals nicht in Begleitung eines
Erziehungsbevollmächtigten, im Sinne des Jugendschutzgesetzes um
länger als 24:00 Uhr an der Veranstaltung teilzunehmen.

8. Oftmals werden die Erziehungsbevollmächtigungen (Muttischein)
durch die Jugendlichen vor Ort ausgefüllt. Als
Erziehungsbevollmächtigter wird dann ein über 18 jähriger durch sie
nach dem Zufallsprinzip angesprochen und in die Bevollmächtigung
eingesetzt, welcher nicht durch die Eltern bestimmt und beauftragt
wurde.

Der Alkohol soll und darf nicht durch den öffentlichen Verkauf an
die Jugendlichen abgegeben werden.

Bei den am Montag im Bereich Buxtehude, Apensen und Harsefeld
durchgeführten Testkäufen wurde lediglich 1 mal bei 11 Versuchen
Alkohol an den 16 jährigen Testkäufern verkauft. Es wurde somit ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Dies ist in den 6 Jahren Alkoholtestkäufen der PI Stade der
niedrigste je erreichte Wert. Dies ist u. a. den zahlreichen
Kontrollen im Landkreis Stade verdanken.

Nun muss es das Ziel sein bei den Eltern, Erwachsenen,
Veranstaltern und Verantwortlichen ein ähnliches Bewusstsein zu
entwickeln. Jegliche Abgabe von branntweinhaltigen Getränken in der
Öffentlichkeit stellt einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz da
und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Foto in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade

3.Einbruch in Stader Jugendhilfezentrum

Unbekannte sind in der vergangenen Nacht zwischen 17:00 h und
08:00 h in Stade in der Straße "Bei der Insel" in ein dortiges
Jugendhilfezentrum eingedrungen nachdem zuvor eine Scheibe einer
Terrassentür eingeschlagen wurde. Im Inneren wurde ein Büroraum
durchwühlt und eine Geldkassette mit einer geringen Menge an Bargeld
erbeutet. Der Gesamtschaden beträgt mehrere hundert Euro.

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Stade unter der Rufnummer
04141-102215.

4.Einbruch in Buxtehuder Apotheke

Ebenfalls in der vergangenen Nacht zwischen 19:15 h und 04:50 h
sind unbekannte Täter in Buxtehude in der Bahnhofstraße in eine
dortige Apotheke eingestiegen nachdem vorher Türen im angrenzenden
Treppenhaus aufgehebelt werden konnten. In den Geschäftsräumen
konnten der oder die Einbrecher dann mehrere hundert Euro Wechselgeld
erbeuten und damit unbemerkt entkommen.

Hinweise bitte an das Polizeikommissariat Buxtehude unter der
Rufnummer 04161-647115.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 16.05.2012 - 13:25 Uhr
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