120516 - 661 Frankfurt: VGH Kassel bestätigt die Veranstaltungsverbote
(ots) - Nachdem durch den VGH Kassel am heutigen
Vormittag die Verbotsverfügungen der Versammlungsbehörde bestätigt
wurden, sind aktuelle keine Veranstaltungen im Zusammenhang mit der
"Blockupy- Bewegung" genehmigt.
Die Polizei weist daher daraufhin, dass Teilnehmer dieser
verbotenen Veranstaltungen - damit sind auch Besucher der
Raveveranstaltung gemeint - abgewiesen werden. Auf der Anfahrt
befindliche Teilnehmer werden daher gebeten umzukehren.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
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Datum: 16.05.2012 - 13:03 Uhr
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