Bundespolizei verzeichnet zwei Festnahmen am Himmelfahrtstag
(ots) - Bevor die 43-jährige türkische Staatsangehörige
nach Adana /Türkei fliegen konnte, musste sie noch eine Geldstrafe
von insgesamt 649,50 EUR begleichen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg
hatte sie zur Festnahme ausgeschrieben. Sie war wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte diese
bisher nicht entrichtet. Nachdem sie dies nun vor Ort getan hatte,
durfte sie fliegen.
Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen eine Türkin (28) vor, die aus
Istanbul/Türkei am Flughafen ankam. Sie war von der
Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Festnahme ausgeschrieben. Die
jeweiligen Geldstrafen waren wegen Unterschlagung und
Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug sowie eines
Verkehrsdeliktes gegen sie verhängt worden. Eine ersatzweise
anzutretende Freiheitsstrafe von 58 Tagen konnte sie durch Zahlung
von zusammen 680,00 EUR abwenden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Werner Rump
Telefon: 0511 7281 200 o. Mobil: 0173 611 9808
E-Mail: werner.rump(at)polizei.bund.de
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Datum: 18.05.2012 - 07:56 Uhr
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