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Pressemeldung der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land für Sonntag, den 20.05.2012 hier: PK BAB Ahlhorn

ID: 621866

(ots) - Trunkenheit im Straßenverkehr

Am 20.05.2012 wurde um 00.45 Uhr eine Pkw-Fahrer aus der Gemeinde
Großenkneten (m/19) im Ortsbereich Ahlhorn angehalten und
kontrolliert.

Bei der Kontrolle wurde in der Atemluft des Fahrers Alkoholgeruch
festgestellt. Die Überprüfung ergab ich ein Wert von 0,48 Promille.
Dieses liegt zwar unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,50 Promille,
jedoch hatte der Fahrer einen Führerschein auf Probe. In diesem Fall
besteht innerhalb der Probezeit für den Inhaber eines Führerschein
auf Probe die 0,0 Promillegrenze, also ein Alkoholverbot am Lenkrad.

Eine weitere Überprüfung der Atemalkoholkonzentration auf der
Dienststelle in Wildeshausen bestätigte das festgestellte Ergebnis.

Auf den Fahrer des Pkw kommt jetzt eine deutliches Bußgeld, sowie
die Kosten des Verfahrens zu. Zudem entstehen weitere Kosten für den
Fahrer, da jetzt auch Nachbeschulungen fällig werden.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals eindrücklich
darauf hin, das für Fahrerlaubnisinhaber auf Probe während der
Probezeit die Promillegrenze auf 0,0 Promille reduziert ist.




Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land
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Datum: 20.05.2012 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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