OH - Ahrensbök /
Frau verletzt ihren Lebensgefährten schwer und ruft dann Hilfe
(ots) - Am Donnerstagmittag, 31. Mai 2012, verletzte eine
Frau ihren Lebensgefährten schwer und ging dann in ein nahe gelegenes
Geschäft, um dort Hilfe zu holen.
Da staunten die Mitarbeiter eines Ladens in Ahrensbök nicht
schlecht. Gegen Mittag kam eine Frau in die Geschäftsräume und teilte
mit, dass in ihrer Wohnung ein Mann verbluten würde. Sie hatte diesen
Weg gewählt, da ihr Telefon nicht funktionierte.
Schnell waren der Rettungsdienst und die Polizei alarmiert. Und
tatsächlich fanden die eingesetzten Beamten einen schwer verletzten
Mann in der Küche der besagten Wohnung. Der Mann war ansprechbar,
hatte aber eine stark blutende Stichverletzung im Schulterbereich.
Der 55-jährige Ahrensböker wurde nach der Erstversorgung in das
Allgemeine Krankenhaus nach Bad Segeberg gebracht. Er schwebt nicht
in Lebensgefahr.
Die ersten Ermittlungen ergaben, dass vermutlich die 53-jährige
Lebensgefährtin des Mannes ihm die Verletzungen zugefügt hat. Beide
standen unter Alkoholeinfluss. Der Ahrensbökerin wurde eine Blutprobe
entnommen und eine erste Vernehmung durchgeführt. Zu dem genaueren
Tatablauf werden von hier aus keine weiteren Angaben gemacht.
Die Ermittlungen werden bei der Polizeistation Ahrensbök geführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Carola Aßmann
Telefon: 0451-131 2004
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.06.2012 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 649069
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" OH - Ahrensbök /
Frau verletzt ihren Lebensgefährten schwer und ruft dann Hilfe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).