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Aufgriffserfolge für die Bundespolizei In Rostock

ID: 658232

(ots) - Die Bundespolizei in Rostock konnte in
den frühen Morgenstunden des 15. Juni 2012 eine mutmaßliche
Schleusung aufdecken. Bei einer - Kontrolle im Rostocker Seehafen
wurden in einem Pkw BMW mit belgischer Zulassung aus Schweden kommend
insgesamt sieben Personen festgestellt. Bei dem Fahrer des Fahrzeuges
handelt es sich um einen 25-jährigen belgischen Staatsangehörigen mit
kasachischer Herkunft. Er transportierte einen 31-jährigen Mann, eine
26-jährige Frau und vier Kinder im Alter zwischen 1 bis 7 Jahren,
allesamt russische Staatsangehörige tschetschenischer
Volkszugehörigkeit. Da der mann und die Frau für sich und die vier
Kinder keine Dokumente vorlegen konnten, die sie zum Aufenthalt in
Deutschland berechtigen, wurde eine Durchsuchung auf der Dienststelle
durchgeführt. Die Bundespolizisten entdeckten hierbei sowohl dänische
als auch schwedische Asylunterlagen. Zuvor hatten die russischen
Staatsangehörigen bereits in Polen und Österreich um Asyl
nachgesucht. Ob sie nach diesen zahlreichen Versuchen auch in
Deutschland Asyl beantragen können, ist mehr als fraglich. Gegen den
belgischen Fahrer wird wegen des Verdachts der Schleusung zugunsten
mehrerer Personen ermittelt. Bei den anderen Erwachsenen besteht der
Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes.
Die Ermittlungen dauern an.

Ebenfalls mit mehreren Kindern unterwegs war bereits am Mittwoch
eine bosnische Staatsangehörige. Die Bundespolizisten stellten
ebenfalls im Seehafen Rostock die 33-jährige und ihre drei Kinder im
Alter zwischen 3 und 6 Jahren in einem Bus aus Schweden kommend fest.
Aus dem Reisepass der Frau konnten die Beamten entnehmen, dass sie
sich bereits 400 Tage länger als erlaubt im Schengengebiet
aufgehalten hat. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Rostocker
Bundespolizisten darüber hinaus fest, dass die Frau bereits 1999




abgeschoben worden war, so dass sie nicht erneut nach Deutschland
einreisen durfte. Zudem wird sie wegen mittelbarer Falschbeurkundung
angezeigt, da sie zur Erlangung ihres Reisepasses die Geburtsurkunde
einer anderen Frau vorgelegt hat. Da die Bosnierin unmittelbar vor
der Geburt ihres vierten Kindes steht, wurde vorerst von alternativ:
einer erneuten Abschiebung abgesehen. Sie und ihre Kinder sind
zunächst in einem Asylbewerberheim in Rostock untergebracht. Die
weiteren Maßnahmen erfolgen nun durch die Ausländerbehörde in
Rostock.




Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Matthias Menge
Telefon: 04192/502-1010 o. Mobil: 0170/5524591

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
- der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 15.06.2012 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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