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Schwarzfahrer hatte offenen Sicherungshaftbefehl

ID: 660595

(ots) - Bundespolizisten nahmen gestern Nacht im
Eurocity 40 (Warschau - Berlin) einen 30-jährigen Mann fest, der per
Haftbefehl gesucht wurde.

Der Zugbegleiter informierte die Bundespolizei gegen 23:00 Uhr
darüber, dass ein Mann im Zug weder über einen Fahrausweis noch über
Bargeld verfügte. Nachdem die Bundespolizeistreife den Namen des
Schwarzfahrers ermittelt hatte, erfolgte eine Überprüfung der Daten.
Dabei fanden die Beamten heraus, das Landgericht Konstanz per
Sicherungshaftbefehl nach dem Mann seit Februar 2012 suchte.

Der Mann war im Jahre 2002 durch das Amtsgericht
Villingen-Schwenningen wegen Erpressung, Bedrohung, Beleidigung,
Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigungen und mehrerer
Körperverletzungsdelikten verurteilt.

Nach einem achtjährigen Aufenthalt im Maßregelvollzug, wurde die
weitere Vollstreckung seiner Strafe mit Urteil des AG
Villingen-Schwenningen im Jahre 2010 zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann bekam einen Bewährungshelfer, zu welchem er regelmäßigen
Kontakt halten sollte. Zudem erhielt er die Auflage, sich wegen einer
psychischen Erkrankung weiterhin ärztlich behandeln zu lassen.

Weil der Deutsche gegen Ende des Jahres 2011 gegen die Auflagen
verstieß und seit dem unbekannten Aufenthaltes ist, erließ das LG
Konstanz den Sicherungshaftbefehl.

Die Beamten nahmen den Mann fest und leiteten gegen ihn ein
Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen ein. Die
Vorführung beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) und Einlieferung in eine
Justizvollzugsanstalt aufgrund des bestehenden Sicherungshaftbefehls
ist für heute vorgesehen.




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Datum: 21.06.2012 - 15:32 Uhr
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