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Hinweis der Bundespolizei zu Auslandsreisen

ID: 665287

(ots) - Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem
morgigen Tag ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im
Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum
Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt)
bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für
die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen
uneingeschränkt gültig. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung
aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass".
Die Bundespolizei am Flughafen Erfurt empfiehlt den von der Änderung
betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue
Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu
beantragen. Ansonsten könnte der geplante Urlaub bereits am Flughafen
beendet sein. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe,
Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Kinderreisepässe werden in der Regel binnen eines Tages bei der
zuständigen Passbehörde ausgestellt. Näheres hierzu erfahren Sie auch
im Internet unter www.bundespolizei.de in der Rubrik Bürgerservice
oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800-6888000.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 25.06.2012 - 09:40 Uhr
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