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Gericht verhängt 1200 Euro Strafe -

Bundespolizei warnt eindringlich: Verbotene Waffen sind kein Kavaliersdelikt

ID: 665566

(ots) - Zu einer empfindlichen
Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro hat das Amtsgericht Schwandorf einen
30-jährigen Deutschen verurteilt. Er führte einen verbotenen
Teleskopschlagstock mit.

Anfang März hatten Fahnder der Bundespolizei bei einer Kontrolle
im Zug von Furth im Wald nach Schwandorf einen Teleskopschlagstock
festgestellt. Der 30-jährige Münchner hatte die ausziehbare Stahlrute
erst kurz vorher auf einem Vietnamesenmarkt am Bahnhof in Pilsen
erworben und in seinem Rucksack mitgeführt. Bei der Kontrolle befand
sich der Schlagstock im geöffneten Rucksack. Der Waffenfreund durfte
nach Anzeigeerstattung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zwar
seine Heimreise fortsetzen, den Schlagstock stellten die Beamten
allerdings sicher, um ihn zur Beweisführung einer waffentechnischen
Untersuchung zuzuführen. Diese ergab dann auch zweifelsfrei, dass es
sich bei der Stahlrute um einen verbotenen Gegenstand nach dem
Waffengesetz handelt. Jeglicher Umgang damit ist verboten und stellt
eine Straftat dar. Nun hat der in München wohnhafte Mann die Quittung
für seine Waffenleidenschaft bekommen. Das Gericht verurteilte ihn
wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe zu 40
Tagessätzen à 30 Euro Geldstrafe.




Rückfragen bitte an:

Josef Pongratz
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
An der Walk 3 | 93449 Waldmünchen
Telefon: 09972 94 08 105
E-Mail: bpoli.waldmuenchen.controlling(at)polizei.bund.de

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verrichten ihren
Dienst am Inspektionssitz in Waldmünchen sowie in den nachgeordneten
Bundespolizeirevieren Furth i. W. und Regensburg (Bahnhof).
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst die Landkreise
Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Neumarkt und Kelheim
sowie die kreisfreien Städte Regensburg und Amberg. Zu den




Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die
Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Die Waldmünchener
Bundespolizisten bekä¬mpfen grenzüberschreitende Kriminalität in
enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei
sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen zuständig für Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung auf den Bahnlinien und Bahnhöfen der südlichen
Oberpfalz.


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Datum: 25.06.2012 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Schwandorf / Furth im Wald



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Polizeimeldungen



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