Beschädigung von Teilen der Bahnstromoberleitung: Bundespolizei ermittelt und warnt vor Aufenthalt in den Gleisen
(ots) - Am Dienstag hat die Bundespolizei Trier
festgestellt, dass im Bahnhof Konz sieben Isolatoren und zwei
Schilder von der Oberleitung der Deutschen Bahn AG beschädigt wurden.
Die Schadenshöhe beträgt etwa 1 500 Euro. Die Bundespolizei hat ein
Ermittlungsverfahren wegen Störung öffentlicher Betriebe und
Sachbeschädigung eingeleitet.
In Zusammenhang mit dem Vorfall macht die Bundespolizei darauf
aufmerksam, dass der Aufenthalt im Gleis und insbesondere die
Annäherung an die mit 15.000 Volt gespeiste Oberleitung der Bahn,
konkrete Lebensgefahr bedeutet. Der Aufenthalt in den Gleisen und
damit in der Nähe der Oberleitung, ist verboten und lebensgefährlich.
Selbst bei gebührendem Abstand kann ein Spannungsbogen auf Personen
überspringen und tödliche Verletzungen verursachen.
Hinweise zum aktuellen Vorfall und immer dann, wenn unbefugte
Personen sich im Gleisbereich aufhalten, bitte an die kostenfreie
Servicenummer der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Rudolf Höser
Pressesprecher
Mobil: +49 172 651 378 9
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 27.06.2012 - 14:38 Uhr
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Ansprechpartner: BPOL-TR
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Trier-Konz
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Polizeimeldungen
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