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Schleuser zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt -Bundespolizei legt Schleuser das Handwerk

ID: 678409

(ots) - In einem Ermittlungsverfahren der
Bundespolizei am Flughafen München verurteilte das Amtsgericht Erding
am 11. Juli den griechischen Staatsangehörigen Georgios C. wegen
gewerbsmäßiger Einschleusung von Ausländern in Tateinheit mit
Ausweismissbrauch in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr,
ausgesetzt zur Bewährung für vier Jahre. Zudem hat der Verurteilte
noch eine dreijährige Einreisesperre nach Deutschland.

Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass Georgios C. die
Dokumente seiner Familie nutzte, um damit Frauen mit Kleinkindern
nach Deutschland zu schleusen. Dafür erhielt er nach seinen Angaben
300 Euro pro Person. Die Schleusung über den Flughafen München war
dabei nicht die erste, die der Athener durchführte. Eine weitere
Schleusung einer Frau mit Kleinkind im Januar nach Berlin konnte ihm
nachgewiesen werden.

Aufgeflogen war der 31-Jährige bei einer grenzpolizeilichen
Stichprobenkontrolle der Passagiere aus Athen am 25. Februar 2012.
Bei der Kontrolle händigte der Mann den Bundespolizisten drei
griechische Dokumente für sich, seine Begleiterin und ein Kleinkind
aus. Die Dokumente waren zwar alle echt, aber die 24-Jährige und das
einjährige Kind waren nicht die rechtmäßigen Eigentümer. Die
Bundesbeamten nahmen den Griechen deshalb wegen des Verdachts des
Einschleusens von Ausländern fest. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen und der Strafanzeigen wurde er in die JVA Stadelheim
eingeliefert, in der er bis zur Gerichtsverhandlung in U-Haft saß.
Die geschleuste afghanische Staatsangehörige mit ihrem Kind stellte
ein Schutzersuchen und wurde nach Strafanzeige an die zuständige
Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Nach seinen Angaben waren finanzielle Probleme und Drogensucht die
Gründe für sein Handeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





Hintergrund:

Die Bundespolizei kontrolliert pro Tag ca. 36.000 Reisende. Allein
in den ersten fünf Monaten diesen Jahres deckte die Bundespolizei am
Flughafen München 330 Urkundendelikte auf. Dies entspricht einer
Steigerung im Vergleichzeitraum des Vorjahres um ca. 37%. Insgesamt
226 Schleusungsdelikte konnten Bundespolizisten vereiteln. Das sind
über 10% mehr als im Vorjahreszeitraum.




Rückfragen bitte an:

Albert Poerschke
Polizeihauptmeister
Pressesprecher / Öffentlichkeitsarbeit
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089 973 07 90 21
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund
1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf
die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter
Kontaktadresse.


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Datum: 13.07.2012 - 07:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



Kategorie:

Polizeimeldungen



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