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++ Verkehrs-Update Nr.7 ++ Polizei und Straßenverkehrsbehörden veröffentlichen News zu aktuellen Verkehrsthemen in der Region ++ Der Grünpfeil - das (un)bekannte Blechschild ++

ID: 680962

(ots) - Pressemitteilung vom 17.07.12

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

Der siebte Beitrag zum Thema: "Grünpfeil - das (un)bekannte
Blechschild".

Wir bitten Sie, diesen Beitrag mit dem Logo "Verkehrs-Update"
zeitnah in einer Ihrer nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Vertreter der
Straßenverkehrsbehörden und der Polizeiinspektion gerne zur
Verfügung.

Freundlicher Gruß

Im Auftrag

Andreas Dobslaw

Der Grünpfeil - das (un)bekannte Blechschild

Bereits 1978 in der damaligen DDR eingeführt, hat der sogenannte
"Grünpfeil" trotz ursprünglich anderer Planungen bisher allen
Widerständen getrotzt und ist seit 1994 Bestandteil der
Straßenverkehrsordnung (StVO), gilt also bundesweit. Über den
Grünpfeil wurde in den vergangenen Jahren also diskutiert. Leider hat
dies aber nach Feststellung von Polizei und Straßenverkehrsbehörden
nicht dazu geführt, dass Fahrzeugführer sich bei der Nutzung des
Grünpfeils richtig verhalten. Jeder kennt ihn, aber kaum einer weiß,
wie man ihn richtig nutzt.

Dabei ist es eigentlich ganz einfach, das kleine an einer Ampel
angebrachte Blechschild zu nutzen, denn in §37 Abs.2 der StVO ist
nachzulesen:

"Nach dem Anhalten (an einer Ampel) ist das Abbiegen nach rechts
auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein
(Blech-)Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil)
angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten
Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine
Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere
des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen
Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist."

Wichtig ist also
- zunächst an der Ampel anzuhalten




- niemanden vor dem Abbiegen zu überholen
- und bei der Nutzung niemanden zu behindern oder zu
gefährden!

Da kleinste Fehler schwere Folgen haben können, sieht der
Bußgeldkatalog auch entsprechend harte Strafen vor, die man aber
einfach vermeiden kann, wenn man diese drei kleinen Regeln beachtet.
Man muss sie nur kennen.

Bußgeldkatalog: Das kostet ein Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen
mit Grünpfeil

- Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten: 70 Euro, 3 Punkte

- Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen
gefährdet, Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten: 100 Euro,
3 Punkte

- Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten
der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert: 100 Euro, 3
Punkte

- Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten
der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet: 150 Euro, 3
Punkte

Quelle: Internetportal BMVBS 12-2011




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Nicole Winterbur
Telefon: 04131 29-2515 oder -2324
E-Mail: nicole.winterbur(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/


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Datum: 17.07.2012 - 08:54 Uhr
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